17.12.2008
Mit einem Trick retten Sparer steuerlich nutzbare Spekulationsverluste.
Mit einem Trick retten Sparer steuerlich nutzbare Spekulationsverluste.
Foto: capital.de

Steuerbetrug

Raus aus dem Depot, rein ins Depot

In den letzten Monaten 2008 wurden angesichts der Finanzkrise im Kurs gefallene Wertpapiere verkauft und postwendend wieder geordert. Damit wurde ein Steuerverlust gerettet, obwohl sich am Depotbestand nichts verändert hat und die ganze Sekundenaktion nur ein paar Bankspesen gekostet hat.

So schummeln Sparer: Die seit Sommer 2008 gesunkenen Kurse motivieren viele Anleger zu einer Depotbereinigung. Die realisierten Verluste sind zwar schmerzvoll, lassen sich aber beim Finanzamt nutzen. Sofern Aktien, Fonds, Optionsscheine oder Zertifikate noch kein Jahr im Depot liegen, kommt es zu einem Spekulationsverlust. Sofern der nicht mit Gewinnen verrechnet werden kann, darf das Ende 2008 unverbrauchte Minus als Vortrag anschließend anfallende Kurserträge mindern, die schon dem Abgeltungstarif unterliegen. Das ist bis Ende 2013 erlaubt, Anleger haben also fünf Jahre Zeit, um mit aktuellen roten Zahlen den kommenden Pauschaltarif nach unten zu drücken.

Das ganze hat noch nichts mit Schummeln zu tun, denn die Realisierung von roten Börsenzahlen ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt. Doch jetzt kommt das Pikante: Die Wertpapiere werden nur zum Schein abgestoßen und gleich wieder gekauft. Der Anleger gibt seiner Bank als gleich zwei Orders zum Verkauf und Rückkauf. Am Depotbestand hat sich nichts verändert, es hat ein paar Gebühren gekostet, dafür hat der Sparer aber steuerlich nutzbare Spekulationsverluste gerettet. In der Steuererklärung 2008 wird dem Finanzamt dann die Jahresbescheinigung der Bank vorgelegt. Diese Liste weist dann schwarz auf weiß aus, dass tatsächlich ein steuerlich anzuerkennendes Minus angefallen ist. Das konserviert das Finanzamt als Verrechnungspotential für die Zukunft.

Die Vorgehensweise gelingt übrigens auch noch 2009 mit vor Neujahr georderten Wertpapieren. Werden die innerhalb der Spekulationsfrist verkauft, darf der Verlust ebenfalls unter der Abgeltungsteuer bis 2013 verrechnet werden. Damit beteiligt sich der Fiskus an den aktuellen Börsenverlusten.

So gehen Finanzbeamte in der Praxis vor: Den Finanzbeamten fällt es erst einmal gar nicht auf, dass der Depotbestand unverändert gelassen worden ist und die anschließend wieder georderten Wertpapiere nur für die Steuer kurz abgestoßen worden waren. Denn aus der Steuererklärung für 2008 lassen sich keine Auffälligkeiten entdecken. Es ist doch normal, dass Anleger im Jahr 2008 an den Börsen Verluste eingefahren haben. Der Beamte würde eher genau hinschauen, wenn ein Bürger reihenweise Gewinne aufweist.

Hilfreich ist hierbei die Jahresbescheinigung der Banken, die stur nur die Spekulationsverluste auflistet. Aus dieser Aufstellung geht hingegen nicht hervor, was der Anleger mit dem Verkaufserlös gemacht hat und ob er die gerade aus dem Depot geworfenen Wertpapiere postwendend wieder erwirbt. Insoweit spricht also erst einmal alles dafür, dass die Verluste amtlich festgestellt und für die kommenden fünf Jahre unter der Abgeltungsteuer bis 2013 konserviert sind.

Anders sieht es hingegen aus, wenn die Finanzbeamten kritisch nachfragen oder später der Betriebsprüfer auf dieses schnelle raus und rein stößt. Dann kommt schnell der Verdacht auf Gestaltungsmissbrauch auf. Der lässt sich so einfach nicht vom Tisch wischen, denn wirtschaftlich sinnvoll sind zwei gegenläufige Börsentransaktionen innerhalb weniger Minuten nur, wenn der Steuerspareffekt hinzu kommt. Unter diesem Gesichtspunkt ist es daher ratsam, zumindest zwei Börsentage abzuwarten. In den hektischen Zeiten mit laufend neuen Hiobsbotschaften über den Konjunktureinbruch, neue Rettungsaktionen und Rekordverluste bei Kreditinstituten ist es doch nachvollziehbar, dass ein Sparer seine Verkaufsentscheidung innerhalb von 48 Stunden bereut und wieder beim selben Titel zuschlägt. Das ist Börse in Reinkultur und kein Gestaltungsmissbrauch.

Dabei ist noch nicht einmal gesagt, ob der schnelle Rückkauf überhaupt einen Gestaltungsmissbrauch darstellt. Denn mehrere Finanzgerichte halten dies durchaus für legitim. Die Finanzverwaltung hat hiergegen allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Bis der endlich entschieden hat, ist es vermutlich zu spät. Spekulationsverluste können rein rechnerisch nur bis Ende 2009 gemacht werden, wenn die Weihnachten 2008 gekauften Titel kurz vor Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist verkauft werden.


© 2008 capital.de

Was die Leser sagen

Heinz Jackels
09.02.2010 | 18:49
Abgeltungssteuer

Grüß Gott, vergessen sie hier nicht, daß die Verluste dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen?
Heinz Jackels

Hans-M. Stoenner
14.03.2009 | 01:27
Raus aus dem Depot, rein ins Depot

Das Finanzamt wird die Verluste aus der Vergangenheit akzeptieren müssen. Denn die Aktionäre müssen ja auch akzeptieren, die Gewinne der Zukunft zu versteuern. - Ich halte dieses Steuersystem sowieso für sinnlos, es ist (bis auf im Mittel 5,2% pro Jahr) ein Nullsummenspiel für das Finanzamt, welches viel Arbeit mit der "Umverteilung" hat. - Besser wäre es gewesen, die "Gewinnversteuerung" durch eine Börsenumsatzsteuer von 0,5% bei Kauf und Verkauf zu ERSETZEN. Das entspräche dann eher der ehemaligen "Spekulationssteuer": Wer häufiger umschichtet, zahlt dann auch mehr Steuern. Aber in der Summe 1% bei jeder Transaktion gibt dem Staat ein regelmäßiges Einkommen. Und 0,5% hätte jeder Aktionär begrüßt. Eine Dividendensteuer in Höhe von 15%, wie in manchen Ländern üblich, hätte die Einnahmen aus der Börsenumsatzsteuer noch ergänzt. - Was hat der Fiskus von 25% bezogen auf die Differenz von Gewinn ind Verlust, über alle Aktionäre summiert? Nur unnütze Arbeit! (Siehe auch: http://www.hansmartinstoenner.privat.t-online.de/index/Wachstum%20von%20Aktienkursen_ebook.pdf
)

(Kommentare 1-2 von 2)

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