02.09.2008
So schummeln Anleger
Bürger erklären binnen Jahresfrist realisierte Wertpapiergewinne nicht auf der Anlage SO, weil das Finanzamt in der Vergangenheit meist nicht weiter forschte. Ein Umstand, den auch das Bundesverfassungsgericht bemängelt hatte. Das bringt mangels Steuerabzug auf der Bankenebene eine echte Bruttorendite und lohnt auch bei Depots jenseits der Grenze. Denn Verkaufsgewinne unterliegen nicht der EU-Zinsrichtlinie, insoweit fallen also weder Kontrollmitteilungen noch Quellensteuer an.









