02.09.2008
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Foto: shutterstock

Steuerbetrug

Keine Börsengewinne für den Fiskus

Vor 2009 hält die Bank auf realisierte Kursgewinne keine Abgaben ein. Zinsabschlag oder Kapitalertragsteuer werden nur bei laufenden Erträgen wie Zins- und Dividendenausschüttungen fällig. Erst unter dem neuen System der Abgeltungsteuer ändert sich das.

So schummeln Anleger

Bürger erklären binnen Jahresfrist realisierte Wertpapiergewinne nicht auf der Anlage SO, weil das Finanzamt in der Vergangenheit meist nicht weiter forschte. Ein Umstand, den auch das Bundesverfassungsgericht bemängelt hatte. Das bringt mangels Steuerabzug auf der Bankenebene eine echte Bruttorendite und lohnt auch bei Depots jenseits der Grenze. Denn Verkaufsgewinne unterliegen nicht der EU-Zinsrichtlinie, insoweit fallen also weder Kontrollmitteilungen noch Quellensteuer an.


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