Das Problem an der ganzen Diskussion ist eigentlich der Splittingtarif selbst.
Wozu ist der eigentlich gut und was ist politisch damit gewollt.
Wozu brauchen verheiratete Paare ohne Kinder einen Steuervorteil, der sie begünstigt,
wenn nur einer arbeitet bzw. mehr verdient als der andere und wenn beide gleich
viel arbeiten haben sie praktisch nichts davon.
Erst wenn Kinder ins Spiel kommen macht dieser Vorteil meiner Meinung nach wirklich Sinn,
weil dann meist einer zunächst zu Hause bleibt und ein Steuervorteil für den dann Alleinverdienenden sehr hilfreich ist.
Umgekehrt wird einer Familie mit alleinverdienendem Elternteil schon bei einer Trennung
und nicht etwa bei der Scheidung dieser Steuervorteil schon wieder aberkannt, obwohl
genau jetzt der Alleinverdiener / Hauptverdiener durch Unterhalt und zusätzlichen eigenen
Haushalt finanziell besonders belastet ist.
Nicht selten gleichen unsere Sozialkassen dann hinten da wieder aus, wo das Finanzamt vorne
wieder richtig zugelangt hat. Was macht das für einen Sinn?
Als lächerliches und peinliches Nebenprodukt braucht das Finanzamt dann
natürlich auch noch Kriterien, nach dem es beurteilt, ob der Versöhnungsversuch eines
getrennten Paares steuerlich relevant ist oder nicht und sie sich für das Jahr dieses
Versöhnungsversuches noch einmal gemeinsam veranlagen dürfen.
Würde man den Splittingtarif einfach abschaffen und durch einen Steuervorteil ersetzen,
der direkt an die Anzahl der gemeinsamen Kinder gebunden ist, und über das Mass eines
Kinderfreibetrages hinausgeht, könnte man sich all diese Grauzonen-
Steuererklärungen sparen. Kinder sind eindeutiger zu belegen als Versöhnungsversuche
und das Geld kommt genau da an, wo es unsere derzeitige Demographie dringend braucht.
So schummeln Ehegatten
Wenn sich ein Paar an Silvester das Jawort gibt, wird es noch für das komplette abgelaufene Jahr zusammen veranlagt und erhält durch die Heirat den günstigen Splittingtarif. Diese lukrative Regelung machen sich auch viele getrennt lebende Ehepaare im Umkehrschluss zunutze, die noch nicht geschieden sind. Grundsätzlich steht ihnen der Splittingtarif nicht mehr zu, sofern sie an Neujahr bereits getrennt leben. Doch hier gilt es schon seit Langem nicht mehr nur als Geheimtipp, beim Finanzamt während der Zeit des Getrenntlebens einen Versöhnungsversuch geltend zu machen. Selbst wenn dieser scheitert und die Ehe später dann doch geschieden wird, rettet diese Maßnahme den günstigen Splittingtarif für mindestens ein Jahr.
So gehen Finanzbeamte in der Praxis vor
Sie beäugen den Antrag auf Steuerrabatt äußerst kritisch, besonders wenn ein Partner deutlich mehr als der andere verdient und die Auswirkungen des Splittingtarifs besonders hoch sind. Kein Wunder also, dass sich in der Vergangenheit gleich mehrere Finanzgerichte mit der Frage befassen mussten, unter welchen Bedingungen ein solcher Versöhnungsversuch steuerlich anerkannt oder als Gestaltungsmissbrauch abgelehnt wird. Denn die Finanzbeamten folgen der bloßen Behauptung der getrennt lebenden Paare nicht immer, was dann jeweils einer Entscheidung durch die Justiz bedurfte. Die Richter beurteilten dabei vorrangig die Frage, wie lange das Zusammenleben dauerte. Die Bandbreite, nach der noch eine Zusammenveranlagung erfolgen durfte, lag zwischen einer drei- und siebenwöchigen Mindestdauer.
Nach einem jüngst vom Finanzgericht Nürnberg gefällten Urteil können sich getrennt lebende Paare sowie Finanzbeamte neu orientieren (Az. VI 160/2004). Nach Auffassung der fränkischen Richter kehrt ein Ehepaar bei einer vorangegangenen dauernden Trennung erst bei einem Zusammenleben von mindestens einem Monat vorübergehend zur ehelichen Lebensgemeinschaft zurück und eröffnet sich damit die Möglichkeit der Zusammenveranlagung. Sind die Gründe für diesen Versöhnungsversuch plausibel und erfolgen die Angaben offensichtlich nicht nur aus Steuerspargründen, steht anschließend dem Splittingtarif für ein ganzes Jahr nichts mehr im Wege. Die Dauer gemeinsamer Urlaube zählt hierbei allerdings nicht mit, weil die Ferien von vornherein auf ein zeitlich begrenztes Miteinander ausgelegt sind.
Kürzere Zeiträume sprechen eher für einen vorübergehenden Besuch. Diese werden aber nicht anerkannt, da ansonsten Missbräuche nicht verhindert werden könnten. Besonders in den Fällen, in denen die Ehegatten trotz dauernder Trennung noch persönlichen Kontakt pflegen und nicht zerstritten sind, kommt sonst mit wenig Aufwand der Splittingtarif zulasten des Fiskus zum Tragen.
Wird der Versöhnungsversuch dann allerdings steuerlich anerkannt, wirkt er rückwirkend ab dem ersten Tag. Findet dann später doch die Scheidung statt, ist der Splittingtarif erst ab dem darauffolgenden nächsten Jahr verloren. Denn im Jahr der Scheidung kann das Paar immer noch einen Versöhnungsversuch gestartet haben.
Hier ist der Grenze zwischen tatsächlicher Versöhnung und Zusammenleben nur wegen der Steuer also schwammig und eröffnet Schummlern einen großen Gestaltungsspielraum.
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Was die Leser sagen
Das bräuchte es alles nicht, wenn der Gesetzgeber Trennung als solche anerkennen würde und nicht aus der Trennung gleich eine Scheidung macht. Manche "gerade Getrennten" wissen oft nicht gleich was sie da tun. Vor allem was heißt da erschummelt? Es ist doch legitim, wenn viele Paare es nochmal probieren wollen. Dem Finanzamt paßt es aus bekannten Gründen natürlich nicht, aber da muss man ja Gott sei Dank nicht nachfragen ob man es noch einmal probieren darf.
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