25.07.2008
So schummeln Selbstständige
Teile der Kasseneinnahmen tauchen nicht in der Buchführung auf. Das gelingt in der Regel nur, wenn der Betriebsinhaber selbst kassiert oder Verwandte in die Gepflogenheiten einweiht. Daher sind Schwarzeinnahmen besonders bei Wirten üblich, das ein oder andere Bier wandert unversteuert an die Gäste. Beliebt ist auch bei Metzgern oder Konditoren, die für besondere Feierlichkeiten verkauften Büffets oder Torten nicht über die Buchführung laufen zu lassen. Das Geschäft läuft nämlich meist außerhalb der üblichen Öffnungszeiten abends oder am Wochenende.









