25.07.2008
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Foto: dpa

Steuerbetrug

Bares wandert bei Selbstständigen brutto in die Taschen

Selbstständige müssen sich pingelig mit Buchführungsarbeiten beschäftigen und am Ende des Jahres muss auch noch die Bilanz auf den Cent aufgehen. Als Lohn für diese Mühe verlangen Finanzamt und Gemeinde dann Einkommen-, Gewerbe- sowie Umsatzsteuer und der Solidaritätszuschlag kommt noch obendrauf. Da ist es nicht verwunderlich, dass einige Betriebseinnahmen offiziell gar nicht angefallen sind.

So schummeln Selbstständige

Teile der Kasseneinnahmen tauchen nicht in der Buchführung auf. Das gelingt in der Regel nur, wenn der Betriebsinhaber selbst kassiert oder Verwandte in die Gepflogenheiten einweiht. Daher sind Schwarzeinnahmen besonders bei Wirten üblich, das ein oder andere Bier wandert unversteuert an die Gäste. Beliebt ist auch bei Metzgern oder Konditoren, die für besondere Feierlichkeiten verkauften Büffets oder Torten nicht über die Buchführung laufen zu lassen. Das Geschäft läuft nämlich meist außerhalb der üblichen Öffnungszeiten abends oder am Wochenende.


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