25.07.2008
So schummeln Arbeitnehmer
Bei den alltäglichen Fahrten zur Arbeit werden Krankheitstage nicht abgezogen, ein paar Kilometer aufgeschlagen oder nicht getätigte Umwege angegeben. Bus- oder Bahnfahrer geben den Pkw als Verkehrsmittel an, um die Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr überschreiten zu können. Gleiches gilt für Fahrgemeinschaften. Hier deklariert jeder Teilnehmer, stets mit dem eigenen Wagen gependelt zu sein, um mehr als 4.500 Euro absetzen zu können.









