25.07.2008
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Foto: dpa

Steuerbetrug

Arbeitnehmer fahren weit zur Arbeit

Die Entfernungspauschale gilt landläufig als Spielwiese des kleinen Mannes. Teure Spritpreise und die ersten 20 Kilometer wirken sich steuerlich noch nicht einmal aus. Was liegt also näher, als dem Finanzamt ein paar Luftkilometer anzugeben?

So schummeln Arbeitnehmer

Bei den alltäglichen Fahrten zur Arbeit werden Krankheitstage nicht abgezogen, ein paar Kilometer aufgeschlagen oder nicht getätigte Umwege angegeben. Bus- oder Bahnfahrer geben den Pkw als Verkehrsmittel an, um die Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr überschreiten zu können. Gleiches gilt für Fahrgemeinschaften. Hier deklariert jeder Teilnehmer, stets mit dem eigenen Wagen gependelt zu sein, um mehr als 4.500 Euro absetzen zu können.


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