03.03.2010
Selbstanzeigen gelten als einzige Möglichkeit für Steuersünder straffrei auszugehen.
Selbstanzeigen gelten als einzige Möglichkeit für Steuersünder straffrei auszugehen.
Foto: Getty

Steuerhinterziehung

Bereits 4000 Selbstanzeigen

von Markus Hinterberger

Deutschlands Finanzämter ertrinken in einer Flut von Selbstanzeigen. Seitdem die ersten Steuer-CDs angeboten wurden, sind laut Berechnungen der Steuerberatungsgesellschaft World Tax Service (WTS) rund 4000 Selbstanzeigen aufgelaufen.

Bei der Verteilung der Anzeigen spielt die geographische Nähe zur Schweiz eine besondere Rolle. Mehr als die Hälfte der reuigen Sünder stammt aus Bayern oder Baden-Württemberg. Entsprechend geringer ist das Aufkommen etwa in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Inzwischen sind mehrere CDs mit Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher in Deutschland aufgetaucht. Die geheimen Bankverbindungen sollen meist aus der Schweiz, aber auch aus Luxemburg, Liechtenstein und Österreich stammen. Die Regierungen von Bund und Ländern haben unterschiedlich auf die Offerten reagiert. So haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble einem Kauf von Bankdaten deutscher Kunden in der Schweiz zugestimmt. Ähnlich verfuhr auch die nordrhein-westfälische Landesregierung mit den ihr angedienten Informationen. Der Datenkauf sorgt seit der Zumwinkel-Äffare, die 2008 ebenfalls nach einem millionenschweren Datendeal ihren Lauf genommen hatte für juristische Kontroversen. Die Regierung Baden-Württembergs will daher erst dann zuschlagen, wenn sie alle rechtlichen Einwände geklärt hat.

Selbstanzeigen gelten als einzige Möglichkeit für Steuersünder straffrei auszugehen. „Alle anderen Lösungen, die bisweilen propagiert werden, dienen lediglich dazu, die laufende Steuerlast zu minimieren“, sagt Tom Offerhaus, der bei WTS das Geschäft mit vermögenden Privatkunden leitet. Nur wer sich selbst anzeigt, könne einen klaren Strich unter seine Vergangenheit ziehen. „Die Gefahr entdeckt zu werden, wird weiter steigen“, so Offerhaus. Eine Selbstanzeige ist nur dann möglich, solange die Steuerfahnder noch nicht geklingelt haben. Was die hohe Zahl der Selbstbezichtigungen erklärt. „Eine Selbstanzeige mit einer grob geschätzten Summe, kann später durch eine genaue Aufstellung ergänzt werden“, so Offerhaus. War die Anzeige rechtzeitig, muss der Steuersünder die hinterzogenen Steuern zurückzahlen. Dazu kommen sechs Prozent Zinsen pro Jahr auf die nicht bezahlte Steuerschuld. Mit der Staatsanwaltschaft hat der Steuerzahler dann nichts mehr zu tun.

Steuersünder, deren Selbstanzeige zu spät kam, müssen je nach Schwere des Vergehens mit hohen Geldstrafen rechnen. In besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen. Der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel bekam eine zweijährige Bewährungsstrafe und musste eine Million Euro Strafe zahlen.


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