Danke, aber es handel sich hier um Bfcrofle4chen, da wir uns hier im Blog gar nicht mit Wohnen besche4ftigen. Da dfcrfte es leedir nicht so gut aussehen, da wir in Deutschland eigentlich fcberall in den Grodfste4dten einen Engpadf an gfcnstigem Wohnraum haben. Grfcdfe
Die Post vom Finanzamt blieb 2010 aus. Zum ersten Mal seit 1925 gab es keine neue Lohnsteuerkarte. Die blassblauen, -grünen, -gelben, -roten Pappkarten werden abgeschafft. Als Übergangslösung gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011. 2012 soll dann, wenn alles nach Plan läuft, auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden.
Die Karte aus dem Verkehr zu ziehen ist gar nicht so leicht. Einträge wie die Steuerklasse, Freibeträge und Anzahl der Kinder bleiben auf der alten Karte erhalten. Wer 2011 einen neuen Job antritt, nimmt die Lohnsteuerkarte 2010 mit zum neuen Arbeitgeber. Für den Jobeinstieg stellt das Finanzamt bis 2012 eine Ersatzbescheinigung aus. Wer jetzt schon weiß, dass er viel pendeln, eine teure Weiterbildung absolvieren oder einen doppelten Haushalt führen wird, kann sich die Kosten beim Finanzamt auf die Lohnsteuerkarte oder deren Ersatz als Freibeträge eintragen lassen. Alles geregelt.
90 Prozent erhalten Geld zurück
Das Bye-bye zur Lohnsteuerkarte ist die offensichtlichste Änderung im Steuerjahr 2010. Daneben gab es zahlreiche neue Urteile, die den Spielraum vergrößern, bei der Steuererklärung Kos-ten abzusetzen. Viele Gerichtsentscheide sind in Softwarepaketen für Privatanwender noch nicht erfasst. Das gilt erst recht für Prozesse, die bei den Finanzgerichten noch laufen. Die Programmierer sind an die Verwaltungsmeinung gebunden; für den Fiskus strittige Fragen nehmen sie entsprechend nicht auf.
Startschuss für die Erklärungssaison ist der 1. Februar. Wer seine Erstattung möglichst schnell auf dem Konto haben will, sollte sich beeilen: Die Finanzämter gehen nach der Reihenfolge des Eingangs vor. First in, first out. Allerdings werden die elektronischen Erklärungen von der Finanzverwaltung häufig bevorzugt bearbeitet. Rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer bekommen Rückzahlungen vom Finanzamt, im Schnitt 820 Euro. Ein Drittel sogar mehr als 1000 Euro.
Capital zeigt, wo Arbeitnehmer, Familien, Immobilienbesitzer und Privatanleger ansetzen können und welche offenen Gerichtsverfahren sie im Blick behalten sollten.
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