CAPITAL-SERIE Abgeltungsteuer

Wie lästig wird die Abgeltungsteuer wirklich? Wie steht es mit Renditechancen und Sicherheit? Was muss für meine Vermögensbildung beachtet werden? Ist eine Umschichtung meines Geldes erforderlich? Was kommt auf mich tatsächlich zu?
Capital.de gibt in dieser Serie mit unterschiedlichen Artikeln zur Abgeltungsteuer einen umfassenden Überblick.



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Was Experten zum geänderten Recht empfehlen

Profi-Tipps für Anleger

Privatanleger sollten bei der Fondsauswahl strategisch vorgehen. "Um später nicht bei jeder neuen Börsensituation die Pferde wechseln zu müssen, sollte der Aktienfonds so flexibel und marktbreit wie möglich ausgelegt sein", sagt Steuerberater Frank Dißmann von Rödl & Partner in Nürnberg.

Die besten Perspektiven versprechen Fonds, die nach ähnlichen Prinzipien anlegen wie eine private Vermögensverwaltung. Infrage kommen weltweit investierende Portfolios sowie Dach- oder Mischfonds. Sie können, je nach Marktlage, Kapital zwischen einzelnen Regionen umschichten und bei Flauten auch einen Teil auf Festgeldkonten parken. Während bei Umschichtungen im privaten Wertpapierdepot künftig jedes Mal die Abgeltungssteuer erhoben wird, sind Favoritenwechsel innerhalb eines Fonds vor diesem Zugriff geschützt. Die in der Regel für die Fondsverwaltung fällige Gebühr ist im Vergleich zur Steuerersparnis minimal.

Eine Alternative zu diesen Papieren sind so genannte Ziel- oder Lebenszyklusfonds. Auch hier können Investoren bei einem Kauf vor 2009 später ihre Bruttorendite netto einstreichen. Fondsmanager legen das Geld so an, dass zu einem vorab festgelegten Termin eine möglichst hohe Summe zur Verfügung steht - etwa beim geplanten Eintritt in den Ruhestand. Zu Beginn setzen die Profis wegen der höheren Renditechancen verstärkt auf Aktien, zum Laufzeitende schichten sie sukzessive in sicherere Rentenwerte um.

Wer bisher Indexzertifikate im Depot hat – und damit schon bald steuerlich schlechter fährt –, kann auf Exchange Traded Funds, kurz ETF, umstellen. Sie bilden bei meist geringen Managementgebühren Aktien-, Renten- oder Rohstoffindizes nach. Auch mit diesen Papieren kassieren Anleger Kursgewinne steuerfrei.

Durch die neue Abgeltungssteuer werden fondsgebundene Lebensversicherungen attraktiver. Hier werden bis zur Fälligkeit oder Kündigung weder bei Umschichtungen noch auf Zinsen oder Dividenden Steuern erhoben. So kann sich eine Police selbst dann

lohnen, wenn die Rendite aufgrund der Gebühren unter der vergleichbarer Fonds bleibt. Außerdem sind bei einer Auszahlung an mindestens 60-Jährige und nach mindestens zwölfjähriger Laufzeit nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig - allerdings mit der individuellen Progression. Das erfreut vor allem jene, die nicht zu den Spitzenverdienern gehören.

Auch wenn Renten- und Geldmarktfonds Reformgewinner sind, sollten Anleger beim Kauf genau hinsehen, um den Steuerbonus zu optimieren. "Sparer setzen möglichst auf Gesellschaften, die ihren Ausschüttungs- oder Thesaurierungstermin 2007 schon hinter sich haben", rät Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner, Stolz & Partner aus Stuttgart. Dann unterliegen die Zinsen nur noch einmal der höheren individuellen Abgabe, bevor die 25-prozentige Pauschalsteuer greift. Besonders effektvoll handelt, wer im kommenden Jahr Rentenfonds ordert, deren Ausschüttung erst nach Silvester erfolgt. In diesem Fall dürfen die Anleger den beim Kauf gezahlten Zwischengewinn mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Die daraus resultierende Steuerersparnis richtet sich nach der individuellen Progression. Spätere Einnahmen aus dem Papier werden aber nur noch moderat mit 25 Prozent belastet.

Offene Immobilienfonds profitieren ebenso von der Steuerreform - aus mehreren Gründen. Die bisherige Spekulationsfrist von zehn Jahren bleibt bestehen. Ist sie abgelaufen, sind Wertsteigerungen beim Verkauf steuerfrei. Zudem unterliegen die inländischen Mieterträge wie Zinsen nur noch dem Abgeltungssatz von 25 Prozent. Eine versteckte Klippe sollten Sparer allerdings auch hier kennen. Die Steuerfreiheit für Immobilienverkäufe nach einer Frist von mehr als zehn Jahren wird nur dann gewährt, wenn der Fonds diese Profite an die Anteilseigner weiterreicht. Derzeit werden solche Erlöse in der Regel reinvestiert. "Ich gehe davon aus, dass die Gesellschaften reagieren und in Zukunft die realisierten Veräußerungsgewinne ausschütten", prognostiziert Andreas Fink vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management.

Noch besser ist es in steuerlicher Hinsicht, wenn ein offener Fonds auf Immobilien jenseits der Grenze setzt. Dort erzielte Mietüberschüsse und realisierte Verkaufsgewinne erhöhen derzeit noch die Abgaben im Inland, und zwar über den Progressionsvorbehalt. Damit steigt der Steuersatz für das übrige Einkommen des Anlegers. Dieses Verfahren entfällt ersatzlos: Ab 2009 interessiert sich der deutsche Fiskus für jenseits der Grenze erzielte Mieten und Verkaufsgewinne überhaupt nicht mehr. Sie sind für die Anleger komplett steuerfrei.


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