02.01.2013
Home sweet home
Das Wohnzimmer wird vielleicht zum Steuersparmodell. Arbeitet der Firmenchef nämlich oft zu Hause, kann er den Raum eventuell bald teilweise absetzen. Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem ein Unternehmer seinen Arbeitsplatz im Wohnzimmer anteilig geltend machen will (Az.: X R 32/11). Er beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Großen Senats des BFH, der sowohl beruflich als auch privat veranlasste Reisekosten zum anteiligen Abzug zugelassen hat.
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In diesem Artikel
- 20 Tipps für Unternehmer: Feste feiern
- Masse statt klasse
- Mit Sicherheit geprüft
- Geduld, Geduld
- Vorratshaltung
- Jahresendrenovierung
- Verzicht lohnt nicht
- Methodenwechsel
- Die Mischung macht’s
- Für Verkaufstalente
- Familienbande
- Das Sparkarussell
- Für Bauherren
- Einen Plan haben
- Kleinrechnen erlaubt
- Auf Abwegen
- Nicht schludern
- Halt endlich still
- Unter Töchtern
- Extra abschreiben
- 15 Tipps für Anleger und Vermieter: Privat gewinnt
- Für Verlierer
- Für Gewinner
- Eine schöne Zinsfamilie
- Gibt’s jetzt günstiger
- Think global
- Das ist für später
- Mein eigenem Fonds
- Denk mal darüber nach
- Suche Mieter
- Drei gewinnt
- Für Wankelmütige
- Nicht zu lieb sein
- Happy End mit Schrott
- 10 Tipps für Familie und Haushalt: Schneller schenken
- Gute Besserung
- Rürup machen
- Die lieben kleinen ...
- ... und Grossen
- Meine kleine Stiftung
- Home sweet home
- Blitzblank abrechnen
- Fahrt ins Liebesnest
- Weg mit dem Geld










