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02.01.2013
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Vierundvierzig famose Tipps
So sparen Sie 2013 am besten Steuern

Home sweet home

Das Wohnzimmer wird vielleicht zum Steuersparmodell. Arbeitet der Firmenchef nämlich oft zu Hause, kann er den Raum eventuell bald teilweise absetzen. Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem ein Unternehmer seinen Arbeitsplatz im Wohnzimmer anteilig geltend machen will (Az.: X R 32/11). Er beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Großen Senats des BFH, der sowohl beruflich als auch privat veranlasste Reisekosten zum anteiligen Abzug zugelassen hat.

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