02.01.2013
Nicht zu lieb sein
Ein beliebtes Modell: Vater kauft dem Nachwuchs eine Wohnung und lässt ihn für einen Freundschaftspreis darin wohnen. Steuerlich betrachtet keine gute Idee. Eine Grenze sollte auch der großzügigste Papa nicht unterschreiten: 66 Prozent der ortsüblichen Miete (Mietangebote archivieren, Makler fragen) sollten auch Verwandte bezahlen. Denn so ist sicher, dass sämtliche Kosten, etwa aus der Finanzierung oder der Renovierung der Immobilie, mit der Miete verrechnet werden können – und dabei steuerlich lukrative Verluste produzieren. Niedrigere Mieten führen nur noch zu einem anteiligen Abzug der Kosten, auch wenn sich die Immobilie trotz der niedrigen Miete langfristig rechnet.
Nächster Abschnitt: Happy End mit Schrott 
In diesem Artikel
- 20 Tipps für Unternehmer: Feste feiern
- Masse statt klasse
- Mit Sicherheit geprüft
- Geduld, Geduld
- Vorratshaltung
- Jahresendrenovierung
- Verzicht lohnt nicht
- Methodenwechsel
- Die Mischung macht’s
- Für Verkaufstalente
- Familienbande
- Das Sparkarussell
- Für Bauherren
- Einen Plan haben
- Kleinrechnen erlaubt
- Auf Abwegen
- Nicht schludern
- Halt endlich still
- Unter Töchtern
- Extra abschreiben
- 15 Tipps für Anleger und Vermieter: Privat gewinnt
- Für Verlierer
- Für Gewinner
- Eine schöne Zinsfamilie
- Gibt’s jetzt günstiger
- Think global
- Das ist für später
- Mein eigenem Fonds
- Denk mal darüber nach
- Suche Mieter
- Drei gewinnt
- Für Wankelmütige
- Nicht zu lieb sein
- Happy End mit Schrott
- 10 Tipps für Familie und Haushalt: Schneller schenken
- Gute Besserung
- Rürup machen
- Die lieben kleinen ...
- ... und Grossen
- Meine kleine Stiftung
- Home sweet home
- Blitzblank abrechnen
- Fahrt ins Liebesnest
- Weg mit dem Geld










