02.01.2013
Für Verkaufstalente
Beim Bundesverfassungsgericht läuft ein Verfahren gegen die Gewerbesteuerpflicht von Beteiligungsverkäufen einer GmbH. Die Firma hatte Beteiligungen aus ihrem Portfolio mit Gewinn verkauft. Davon wollte das Finanzamt per Gewerbesteuer seinen Teil abhaben. Weil solche Deals bei Personengesellschaften gewerbesteuerfrei über die Bühne gehen, will der GmbH-Unternehmer Gleichheit (Az.: 1 BvR 1236/11). Wer ebenfalls Beteiligungen verkauft hat, legt Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid ein und verweist auf den laufenden Prozess.
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In diesem Artikel
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- Masse statt klasse
- Mit Sicherheit geprüft
- Geduld, Geduld
- Vorratshaltung
- Jahresendrenovierung
- Verzicht lohnt nicht
- Methodenwechsel
- Die Mischung macht’s
- Für Verkaufstalente
- Familienbande
- Das Sparkarussell
- Für Bauherren
- Einen Plan haben
- Kleinrechnen erlaubt
- Auf Abwegen
- Nicht schludern
- Halt endlich still
- Unter Töchtern
- Extra abschreiben
- 15 Tipps für Anleger und Vermieter: Privat gewinnt
- Für Verlierer
- Für Gewinner
- Eine schöne Zinsfamilie
- Gibt’s jetzt günstiger
- Think global
- Das ist für später
- Mein eigenem Fonds
- Denk mal darüber nach
- Suche Mieter
- Drei gewinnt
- Für Wankelmütige
- Nicht zu lieb sein
- Happy End mit Schrott
- 10 Tipps für Familie und Haushalt: Schneller schenken
- Gute Besserung
- Rürup machen
- Die lieben kleinen ...
- ... und Grossen
- Meine kleine Stiftung
- Home sweet home
- Blitzblank abrechnen
- Fahrt ins Liebesnest
- Weg mit dem Geld










