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02.01.2013
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Vierundvierzig famose Tipps
So sparen Sie 2013 am besten Steuern

Für Verkaufstalente

Beim Bundesverfassungsgericht läuft ein Verfahren gegen die Gewerbesteuerpflicht von Beteiligungsverkäufen einer GmbH. Die Firma hatte Beteiligungen aus ihrem Portfolio mit Gewinn verkauft. Davon wollte das Finanzamt per Gewerbesteuer seinen Teil abhaben. Weil solche Deals bei Personengesellschaften gewerbesteuerfrei über die Bühne gehen, will der GmbH-Unternehmer Gleichheit (Az.: 1 BvR 1236/11). Wer ebenfalls Beteiligungen verkauft hat, legt Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid ein und verweist auf den laufenden Prozess.

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