Bewertungsvorteile nutzen
Schenken plus Altersvorsorge sichern
DER FALL. Ein Ehepaar besitzt unter anderem ein vermietetes
Zweifamilienhaus (Verkehrswert 750 000
Euro, Steuerwert 400 000 Euro). Das soll die Tochter
erhalten, wobei die Eltern weiter die Mieteinnahmen
kassieren möchten.
DIE LÖSUNG. Sie schenken der Tochter die Immobilie, behalten
sich aber das Nießbrauchrecht vor. Damit sichern
sie sich die Mieteinnahmen. „Das empfi ehlt sich stets,
wenn kein nennenswertes anderes Vermögen vorhanden
ist“, rät Bernhard Klinger, Fachanwalt für Erbrecht in
München. „Denn Eltern, die zu Lebzeiten Teile ihres Vermögens
aus den Händen geben, sollten nie ihre Absicherung
fürs Alter aufs Spiel setzen.“ Der Nießbrauchvorbehalt
bietet obendrein Vorteile bei der Schenkungsteuer. Die auf das Nutzungsrecht
entfallende Steuer - sie richtet sich nach Mietertrag und
Lebenserwartung der Schenker - wird bis zum Tod der
Schenker zinslos gestundet. Die Tochter hat jedoch die Wahl, diesen Betrag sofort abzulösen - mit Steuerabschlag.
Der orientiert sich am Alter des voraussichtlich zuletzt versterbenden
Elternteils (hier des 64-jährigen Vaters). Will die
Tochter diese Variante wählen, zahlt sie statt 21 450 Euro nur
15 073 Euro ans Finanzamt. Achtung: Laut Gesetz müssen
Eigentümer Kosten für außerordentliche Ausbesserungen
und Erneuerungen tragen. „Im Übergabevertrag lässt sich
regeln, dass der Nießbrauchberechtigte alle Lasten übernimmt“,
rät Klinger.
Für Geldgeschenk Studentenbude kaufen
DER FALL. Eine ledige Frau, Mitte 50, möchte ihrem
Sohn, der bald sein Studium beendet, Fondsanteile
und 200 000 Euro Bargeld vermachen. Mit rund
250 000 Euro ist sie in geschlossene deutsche Immobilienfonds
investiert (Steuerwert 80 000 Euro), mit
100 000 Euro in Schiffsfonds (Steuerwert 10 000 Euro).
DIE LÖSUNG. Die Fondsanteile werden nur mit insgesamt
90 000 Euro angesetzt, sodass sie - unter Berücksichtigung
des Freibetrags von 205 000 Euro - komplett steuerfrei auf
den Sohn übergehen können. Bewertungsvorteile bei der
Übertragung von Fondsanteilen gelten nach einem Erlass
ab Juli jedoch nur noch, wenn der Schenker direkt und
nicht über einen Treuhandkommanditisten am Fonds beteiligt
ist. Das lässt sich beim Notar nachbessern. „Fast alle
Verträge müssen vor der Schenkung geändert werden“,
sagt Hans Joachim Beck, Fondsexperte aus Berlin.
Bei der Geldschenkung können die Vorteile der Immobilienbewertung
gesichert werden, wenn der Sohn das Barvermögen
in Höhe von 200 000 Euro mit der Aufl age erhält, es
für den Kauf einer bestimmten Immobilie, zum Beispiel
„ausschließlich die Wohnung Nr. 10 in der Weseler Straße in
Münster“, zu verwenden. Bei einem angenommenen Steuerwert
der Immobilie von 100 000 Euro kann der Sohn Fondsanteile
und Geld komplett brutto für netto verbuchen.
Entfernte Verwandte beglücken
DER FALL. Die kinderlose Tante will ihrer Nichte bei
der geplanten Firmengründung unter die Arme greifen
- mit 100 000 Euro.
DIE LÖSUNG: Statt den Geldbetrag zu überweisen, lässt die
Tante eine in eineinhalb Jahren fällige Lebensversicherung
mit diesem Volumen auf die Nichte umschreiben. Vorteil:
Noch nicht fällige Lebensversicherungen werden bei der
Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Rückkaufswert
oder mit zwei Dritteln der eingezahlten Prämien berücksichtigt.
Danach hat die Police einen Steuerwert von 55 000
Euro. Die Umschreibung lohnt sich in diesem Fall, weil der
Nichte nur ein Freibetrag von 10 300 Euro zusteht. „Wichtig
ist für den Bewertungsvorteil, dass die Nichte als neue
Versicherungsnehmerin den Vertrag mit allen Rechten und
Pfl ichten übernimmt“, erklärt Wolfgang Onderka, Steueranwalt
in der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn.
Mit Sanierungskosten doppelt sparen
DER FALL. Die Eltern wohnen in einer Villa am See
(Verkehrswert eine Million Euro, Steuerwert 700 000
Euro). Sie leben von Ersparnissen und von Renten. Die
gut verdienende Tochter soll das Haus erhalten und
dafür Sanierungskosten in Höhe von 400 000 Euro
übernehmen.
DIE LÖSUNG. Die Familie profi tiert von einem ermäßigten
Immobilienwert und kann davon zudem die kompletten
Sanierungskosten abziehen. Per saldo sind damit lediglich
300 000 Euro zu versteuern - der Fiskus geht bei der
Schenkung leer aus. Ertragssteuerlich profi tiert die Tochter.
In den Anfangsjahren kann sie hohe Vermietungsverluste
plus Abschreibungen geltend machen. Die Eltern, die
das Haus von der Tochter mieten, zahlen lediglich 56 Prozent
der ortsüblichen Miete. Auch davon profi tiert die
Tochter bei ihrer Einkommensteuererklärung.
Wohnung verkleinern und Rente sichern
DER FALL. Die Eltern wohnen in ihrem gemeinsamen
Einfamilienhaus (Verkehrswert 800 000 Euro, Steuerwert
400 000 Euro). Der einzige Sohn, der inzwischen
selbst Familie hat, soll das Haus sowie Ersparnisse von
500 000 Euro erhalten. Im Gegenzug überweist er den
Eltern eine monatliche Rente. Damit wollen sie ihren
Lebensunterhalt und die Miete für eine Altbauwohnung
bestreiten, die sie jetzt beziehen.
DIE LÖSUNG. Die Schenkung sollte mit einer Rente in Form
einer dauernden Last kombiniert werden. Vorteil: Der Wert
der Schenkung wird um den Barwert der Verpfl ichtung, der
sich am Alter der Eltern orientiert, reduziert. Der Sohn
kann die dauernde Last von der Einkommensteuer absetzen
– und das, obwohl er das Haus selbst nutzt.
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