19.05.2006
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Vermögen übertragen

Die besten Last-Minute-Modelle

von R. Bohnenkampf, M. Hoffmann, V. Votsmeier

Bis voraussichtlich September können Bundesbürger noch sehr günstig Teile ihres Vermögens auf künftige Erben übertragen. Capital zeigt, wie es einfach geht.

Bewertungsvorteile nutzen

Schenken plus Altersvorsorge sichern
DER FALL. Ein Ehepaar besitzt unter anderem ein vermietetes Zweifamilienhaus (Verkehrswert 750 000 Euro, Steuerwert 400 000 Euro). Das soll die Tochter erhalten, wobei die Eltern weiter die Mieteinnahmen kassieren möchten.
DIE LÖSUNG. Sie schenken der Tochter die Immobilie, behalten sich aber das Nießbrauchrecht vor. Damit sichern sie sich die Mieteinnahmen. „Das empfi ehlt sich stets, wenn kein nennenswertes anderes Vermögen vorhanden ist“, rät Bernhard Klinger, Fachanwalt für Erbrecht in München. „Denn Eltern, die zu Lebzeiten Teile ihres Vermögens aus den Händen geben, sollten nie ihre Absicherung fürs Alter aufs Spiel setzen.“ Der Nießbrauchvorbehalt bietet obendrein Vorteile bei der Schenkungsteuer. Die auf das Nutzungsrecht entfallende Steuer - sie richtet sich nach Mietertrag und Lebenserwartung der Schenker - wird bis zum Tod der Schenker zinslos gestundet. Die Tochter hat jedoch die Wahl, diesen Betrag sofort abzulösen - mit Steuerabschlag.
Der orientiert sich am Alter des voraussichtlich zuletzt versterbenden Elternteils (hier des 64-jährigen Vaters). Will die Tochter diese Variante wählen, zahlt sie statt 21 450 Euro nur 15 073 Euro ans Finanzamt. Achtung: Laut Gesetz müssen Eigentümer Kosten für außerordentliche Ausbesserungen und Erneuerungen tragen. „Im Übergabevertrag lässt sich regeln, dass der Nießbrauchberechtigte alle Lasten übernimmt“, rät Klinger.

 

Für Geldgeschenk Studentenbude kaufen
DER FALL. Eine ledige Frau, Mitte 50, möchte ihrem Sohn, der bald sein Studium beendet, Fondsanteile und 200 000 Euro Bargeld vermachen. Mit rund 250 000 Euro ist sie in geschlossene deutsche Immobilienfonds investiert (Steuerwert 80 000 Euro), mit 100 000 Euro in Schiffsfonds (Steuerwert 10 000 Euro).
DIE LÖSUNG. Die Fondsanteile werden nur mit insgesamt 90 000 Euro angesetzt, sodass sie - unter Berücksichtigung des Freibetrags von 205 000 Euro - komplett steuerfrei auf den Sohn übergehen können. Bewertungsvorteile bei der Übertragung von Fondsanteilen gelten nach einem Erlass ab Juli jedoch nur noch, wenn der Schenker direkt und nicht über einen Treuhandkommanditisten am Fonds beteiligt ist. Das lässt sich beim Notar nachbessern. „Fast alle Verträge müssen vor der Schenkung geändert werden“, sagt Hans Joachim Beck, Fondsexperte aus Berlin. Bei der Geldschenkung können die Vorteile der Immobilienbewertung gesichert werden, wenn der Sohn das Barvermögen in Höhe von 200 000 Euro mit der Aufl age erhält, es für den Kauf einer bestimmten Immobilie, zum Beispiel „ausschließlich die Wohnung Nr. 10 in der Weseler Straße in Münster“, zu verwenden. Bei einem angenommenen Steuerwert der Immobilie von 100 000 Euro kann der Sohn Fondsanteile und Geld komplett brutto für netto verbuchen.

Entfernte Verwandte beglücken
DER FALL. Die kinderlose Tante will ihrer Nichte bei der geplanten Firmengründung unter die Arme greifen - mit 100 000 Euro.
DIE LÖSUNG: Statt den Geldbetrag zu überweisen, lässt die Tante eine in eineinhalb Jahren fällige Lebensversicherung mit diesem Volumen auf die Nichte umschreiben. Vorteil: Noch nicht fällige Lebensversicherungen werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Rückkaufswert oder mit zwei Dritteln der eingezahlten Prämien berücksichtigt. Danach hat die Police einen Steuerwert von 55 000 Euro. Die Umschreibung lohnt sich in diesem Fall, weil der Nichte nur ein Freibetrag von 10 300 Euro zusteht. „Wichtig ist für den Bewertungsvorteil, dass die Nichte als neue Versicherungsnehmerin den Vertrag mit allen Rechten und Pfl ichten übernimmt“, erklärt Wolfgang Onderka, Steueranwalt in der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn.

Mit Sanierungskosten doppelt sparen
DER FALL. Die Eltern wohnen in einer Villa am See (Verkehrswert eine Million Euro, Steuerwert 700 000 Euro). Sie leben von Ersparnissen und von Renten. Die gut verdienende Tochter soll das Haus erhalten und dafür Sanierungskosten in Höhe von 400 000 Euro übernehmen.
DIE LÖSUNG. Die Familie profi tiert von einem ermäßigten Immobilienwert und kann davon zudem die kompletten Sanierungskosten abziehen. Per saldo sind damit lediglich 300 000 Euro zu versteuern - der Fiskus geht bei der Schenkung leer aus. Ertragssteuerlich profi tiert die Tochter. In den Anfangsjahren kann sie hohe Vermietungsverluste plus Abschreibungen geltend machen. Die Eltern, die das Haus von der Tochter mieten, zahlen lediglich 56 Prozent der ortsüblichen Miete. Auch davon profi tiert die Tochter bei ihrer Einkommensteuererklärung.

Wohnung verkleinern und Rente sichern
DER FALL. Die Eltern wohnen in ihrem gemeinsamen Einfamilienhaus (Verkehrswert 800 000 Euro, Steuerwert 400 000 Euro). Der einzige Sohn, der inzwischen selbst Familie hat, soll das Haus sowie Ersparnisse von 500 000 Euro erhalten. Im Gegenzug überweist er den Eltern eine monatliche Rente. Damit wollen sie ihren Lebensunterhalt und die Miete für eine Altbauwohnung bestreiten, die sie jetzt beziehen.
DIE LÖSUNG. Die Schenkung sollte mit einer Rente in Form einer dauernden Last kombiniert werden. Vorteil: Der Wert der Schenkung wird um den Barwert der Verpfl ichtung, der sich am Alter der Eltern orientiert, reduziert. Der Sohn kann die dauernde Last von der Einkommensteuer absetzen – und das, obwohl er das Haus selbst nutzt.

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