30.07.2010
Gute Nachricht für alle, die von zu Hause aus arbeiten: Die Kosten für ein Arbeitszimmer können wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden, hat das Verfassungsgericht entschieden – und damit ein Gesetz der Großen Koalition gekippt. Doch am Ende werden wohl nur wenige von dem Urteil profitieren.
Die seit 2007 geltende Einschränkung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern ist zum Teil verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Wir erklären, welche Auswirkungen das Urteil für Arbeitnehmer und Selbstständige hat.
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