Ein wichtiges Detail haben Sie leider vergessen: Nahezu alle Fördermittel werden nur noch für Sanierungen ausgeschüttet. Wer mit dem Hausbau vor dem Stop begonnen hat, ist der Dumme, da bei Neubauten keine Förderung mehr erfolgt. Dies kann je nach Situation (Sonnenhaus etc.) auch das finanzielle Aus bedeuten...
Stornokosten. Wer eine Urlaubsreise nicht antreten kann, muss dies seiner Reiserücktrittskostenversicherung und dem Verkäufer der Reise unverzüglich mitteilen. Tut er das nicht, kann sich die Assekuranz weigern zu zahlen, warnt der Bund der Versicherten. Außerdem zu beachten: Reiserücktrittskostenversicherungen übernehmen Stornokosten nur, wenn ein wichtiger und unvorhersehbarer Grund vorliegt, die Reise nicht anzutreten. Das kann zum Beispiel eine schwere Krankheit sein, eine Impfunverträglichkeit, ein Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Brand im Eigenheim. Urlauber können sich auch dagegen versichern, dass sie eine Reise vorzeitig abbrechen müssen.
Versicherungspakete. Eltern von Erstklässlern sollten nicht voreilig Versicherungen für ihre Kinder abschließen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Kombinationen verschiedener Policen in einem Paket, die Versicherungsunternehmen Eltern zur Einschulung ihrer Kinder anbieten, seien meist nicht sinnvoll. So enthalten sogenannte Juniorpakete oft eine Unfall-, Krankenzusatz-, Renten-, Ausbildungs- und Pflegeversicherung. Die meisten dieser Versicherungen bräuchten Kinder aber gar nicht, urteilen die Verbraucherschützer. Sinnvoll sei allenfalls eine Unfallversicherung. Die bessere Wahl sei aber meist eine Kinderinvaliditätsversicherung, die nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schütze, sondern auch vor denen einer Krankheit.
Schmerzensgeld. Wer zum Baden eigenmächtig ein fremdes Seegrundstück betritt und dort einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch darauf, vom Grundstücksbesitzer Schmerzensgeld zu bekommen. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 6 U 23/09) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Ein Jugendlicher war auf einem fremden Grundstück auf dem Badesteg ausgerutscht, ins seichte Wasser gestürzt und hatte sich an der Wirbelsäule verletzt. Daraufhin verlangte er Schmerzensgeld vom Besitzer des Stegs. Der habe es versäumt, auf einem Warnschild auf die Gefahr hinzuweisen. Die Richter wiesen die Klage des Unfallopfers ab. Er habe sich unberechtigt auf dem Grundstück aufgehalten. Außerdem sei die Gefahr eines Sturzes von einem Steg allgemein bekannt.
Sorgfaltspflicht. Stoßen zwei rückwärts ausparkende Autos zusammen, haften nicht zwangsläufig beide Fahrer gleichermaßen für den Schaden. Das hat das Landgericht Saarbrücken entschieden (Az.: 13 S 14/10). Beim Rückwärtsausparken zweier Autofahrer aus zwei gegenüberliegenden Parkplätzen war es zu einer Kollision gekommen. Ein Fahrer hatte den drohenden Unfall noch rechtzeitig bemerkt und angehalten, der andere war gegen das stehende Auto gefahren. Die Richter in erster Instanz hatten entschieden, beide Fahrer hätten gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen und müssten die Hälfte des Schadens tragen. Dem widersprach nun das Landgericht. Dem Fahrer, der noch rechtzeitig gebremst hatte, sei nur die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zuzurechnen. Sein Unfallgegner muss 80 Prozent des Schadens begleichen.
Fördergeld. Die Zuschüsse für Erneuerbare-Energie-Anlagen in Wohnhäusern, die der Bund monatelang gestoppt hatte, fließen wieder. Das teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit. Für das sogenannte Marktanreizprogramm sind im Bundeshaushalt 115 Millionen Euro reserviert. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert der Bund zum Beispiel den Einbau von Solarkollektoren, die Wasser erwärmen, Holzpelletheizkessel und Wärmepumpen. Nicht mehr gefördert werden dagegen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die neben Wärme auch Strom erzeugen. Antragsformulare für die Förderung gibt es bei der Bafa. Auch viele Handwerksbetriebe halten die Dokumente bereit. Wichtig: Es dürfen nur noch die seit 12. Juli gültigen Formulare benutzt werden.
Quelle: ftd
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