Die vergangene Woche gefällten Beschlüsse gelten eigentlich als anlegerfreundlich. Die Regierung hatte die Spekulationsfrist für Immobiliengeschäfte 1999 von zwei auf zehn Jahre verlängert. Seither muss der Gewinn versteuert werden, wenn eine Immobilie weniger als zehn Jahre nach dem Erwerb wieder veräußert wird. Das Verfassungsgericht entschied nun, dass ein zuvor eingetretener Wertzuwachs nicht besteuert werden darf, wenn er nach alter Rechtslage wegen Ablauf der zweijährigen Spekulationsfrist bereits steuerfrei hätte realisiert werden können (Az.: 2 BvL 14/02, 2/04 und 13/05).
"Das Urteil des Verfassungsgerichts stärkt den Vertrauensschutz", sagt Wolfgang Schmidt-Gorbach, Steuerexperte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Optegra. Das gelte auch für Anleger geschlossener Deutschland-Immobilienfonds: "Der Gesetzgeber kann nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht mehr rückwirkend auf die bis dahin erzielten Wertzuwächse zugreifen." Anders sei jedoch die Situation von Anlegern, deren Beteiligung noch innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist liege. "Falls die Regierung beschließt, die Spekulationsfrist ganz abzuschaffen, so wären diese Anleger davon betroffen."
Der Staat sucht nach neuen Einnahmequellen, daher liegt es nahe, die Spekulationsfrist für Immobilien abzuschaffen - so wie es bei Wertpapieren mit der Einführung der Abgeltungsteuer passiert ist. Fein raus wären dank des Urteils nur Anleger, die ihren Fonds dann schon zehn Jahre halten. Alle anderen müssten mit einer niedrigeren Nachsteuerrendite rechnen. Ihnen bleibt die Hoffung auf einen Bestandsschutz für Altanleger, wie es ihn bei der Abgeltungsteuer auch für Aktionäre gegeben hatte. "Die Regierung wird nicht kurzfristig handeln", hofft Schmidt-Gorbach.
Quelle: ftd.de
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