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07.09.2010
Der Beklagte hatte 4890,44 Euro als Provision erhalten - und vor Gericht als Geschenk bezeichnet
Der Beklagte hatte 4890,44 Euro als Provision erhalten - und vor Gericht als Geschenk bezeichnet
Foto: Getty
Investor-Artikel

Urteil zu Anlageberatung

Provision war kein Geschenk

von Renate Daum

Ein Finanzberater hat in einem Schadensersatzprozess im Fall des Schneeballsystems Akzenta die erhaltene Provision als Geschenk bezeichnet. Das glaubten die Richter nicht.

Mit einer ungewöhnlichen Argumentation hat ein Finanzberater versucht, sich in einem Gerichtsprozess zu verteidigen. Er hatte einem Ehepaar eine Umsatzbeteiligung an der Akzenta AG aus Neubeuern bei Rosenheim empfohlen. Das Paar hatte sich 2005 und 2006 mit einem knapp sechsstelligen Betrag beteiligt. Das Anlagemodell war aber nicht aufgegangen, es handelte sich um ein Schneeballsystem.

Der Beklagte hatte 4890,44 Euro als Provision erhalten. Das sei aber gar keine Provision für die Anlage gewesen, sondern eine Schenkung, die nur als Provision bezeichnet worden sei, so seine Argumentation. Das war dem Landgericht Aschaffenburg aber zu dreist: Bei Geschenken seien schließlich runde Beträge üblich.

Die Kammer verurteilte den Berater am 20. August 2010 zu Schadensersatz, weil er sich als unabhängiger Finanzanalyst bezeichnet, aber nicht umfassend über die Risiken der Anlage aufgeklärt habe (Az. 32 O 568/09). Er habe nicht auf Warnungen in der Presse hingewiesen und die Risiken verharmlost. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Allerdings erhielt die Klägerin nicht den gesamten Betrag, den sie gefordert hatte. Die Richter hielten ihr vor, sie und ihr Ehemann hätten sich wegen ihres hohen Bildungsstands nicht so leicht einlullen lassen dürfen. Der Münchner Anlegeranwalt Jürgen Klass II, der die Klägerin vertreten hat, begrüßt die Entscheidung dennoch: „Das Gericht hat festgestellt, welche Pflichten ein Anlagevermittler hat. Die Verurteilung des selbsternannten “Independent Analyst Financial Consultant & Independent Analyst“ setzt ein Zeichen.“


Quelle: boerseonline
© 2010 capital.de

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