29.07.2010
Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster
Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster
Foto: dpa
Investor-Artikel

Urteil des Verfassungsgerichts

Arbeitszimmer leichter absetzbar

von David Böcking

Das Büro in den eigenen vier Wänden muss dem Fiskus wieder Geld wert sein. Freuen können sich über das Karlsruher Urteil vor allem Lehrer und eine Reihe anderer Berufsgruppen. Sorgen machen muss es dagegen dem Bundesfinanzminister.



Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen künftig wieder umfangreich absetzbar sein. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die obersten Richter kippten somit rückwirkend eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht. Sie wurde mit fünf zu drei Richterstimmen für grundgesetzwidrig erklärt. Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte. (Az.: 2 BvL 13/09)

Damit hatte die Klage eines Hauptschullehrers Erfolg, der täglich zwei Stunden lang ein Heimbüro genutzt hatte. Nach der bisherigen Rechtslage durfte der Mann die Kosten für das Zimmer nicht von der Steuer absetzen, da er dort nicht den größten Teil seiner Arbeitszeit verbrachte. Ähnlich argumentierte der Gesetzgeber unter anderem bei Handelsvertretern und selbst Architekten - in der Annahme, diese würden sich primär auf Baustellen aufhalten.

Nun dürfen diese Berufsgruppen auf ordentliche Steuerrückzahlungen hoffen. Laut der Entscheidung müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung ist, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Karlsruhe begründet die Entscheidung mit einem Verstoß gegen das sogenannte objektive Nettoprinzip. Dieses verlangt, dass alle Ausgaben zur Erzielung von Einnahmen steuerlich absetzbar sein müssen. Benachteiligende Ausnahmen bedürften eines besonderen sachlichen Grundes. "Daran fehlt es hier", teilen die Richter mit.

Wie zuvor schon unter anderem bei der Korrektur der Pendlerpauschale korrigieren die Verfassungsrichter erneut eine aus ihrer Sicht unlogische Gesetzgebung. Sie argumentieren die bisherige Regelung verfehle "das Gebot einer hinreichend realitätsgerechten Typisierung": Während sich der Mangel eines alternativen Arbeitsplatzes leicht durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers belegen lasse, sei es deutlich schwieriger zu belegen, dass es sich beim Heimbüro um den "qualitativen Mittelpunkt" der Arbeit handele. Die Ziele, das Steuerrecht zu vereinfachen, Streit zu vermeiden und möglichst gleichmäßig zu besteuern, seien verfehlt worden.

Sorgen bereiten dürfte das Urteil Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Da das Urteil rückwirkend gilt, dürften Nachforderungen den ohnehin angespannten Haushalt zusätzlich belasten. Für Rückzahlungen der von Karlsruhe wieder in vollem Umfang eingesetzten Pendlerpauschale etwa musste die Neuverschuldung im vergangenen Jahr um 2,5 Mrd. Euro erhöht werden.

Mit Agenturen


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