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31.08.2010
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 Bei Swap-Geschäften wettet der Kunde gegen die Bank auf die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten
Bei Swap-Geschäften wettet der Kunde gegen die Bank auf die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten
Foto: Getty

Streit um Zinswetten

Der Richter und sein Swap

von Marco Engemann , Andreas Kurz

Jahrelang haben Gemeinden mit sogenannten Swap-Geschäften versucht ihre Schuldenlast zu verringern. Jetzt klagen sie auf Schadensersatz. Vor den Oberlandesgerichten gehen die Meinungen über die Zinswetten weit auseinander - vor allem die Deutsche Bank darf sich freuen.

Der Streit um die Swap-Geschäfte insbesondere der Deutschen Bank hat es vielerorts schon vor die Oberlandesgerichte geschafft. Viele Kommunen und mittelständische Unternehmen fühlen sich von der Großbank verschaukelt und werfen ihr fehlerhafte Beratung vor. Für manchen Investor haben sich die Swaps als Verlustbringer erwiesen.

Bei Swap-Geschäften wettet der Kunde - kurz gesagt - gegen die Bank auf die Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten. Den Verträgen liegen Berechnungen zugrunde, die nicht leicht zu durchschauen sind.

Kritiker werfen den Banken vor, dass ihr Risiko (und damit die Renditechancen des Kunden) auf den jeweils zu zahlenden Festzinssatz beschränkt ist - während die Renditechance der Bank (vulgo das Risiko des Kunden) der Höhe nach unbegrenzt ist. Die Meinungen der Gerichte dazu fallen aber durchaus unterschiedlich aus.

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