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12.10.2011
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Post an das Finanzamt
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Foto: DAPD
Investor-Artikel

Steuersünder

Ablasshandel mit Rabatt

von Daniel Schönwitz

Selbstanzeigen beim Fiskus kosten viel Geld. Da stellt sich mancher die Frage: Kann man das eigentlich absetzen? Steuerberater haben darauf unterschiedliche Antworten.

Kaum hat das Bundesfinanzministerium den Text des geplanten Steuerabkommens mit der Schweiz veröffentlicht, stehen sie wieder Schlange bei den Steuerberatern: Steuerflüchtlinge, die mit einer Selbstanzeige schnell noch in die Ehrlichkeit zurückkehren wollen, bevor sie die neuen Regeln möglicherweise teurer zu stehen kommen. "Wir erhalten derzeit deutlich mehr Anfragen von Mandanten, die eine Selbstanzeige abgeben wollen", berichtet Stephan Scherer von der Kanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz in Mannheim.

Denn das neue Abkommen sieht vor, dass Schwarzgeld-Anleger eine anonyme Pauschalsteuer von 19 bis 34 Prozent zahlen müssen. Das ist zwar ein großzügiges Angebot und hat bei vielen folgsamen Steuerzahlern auch für hörbaren Unmut gesorgt - trotzdem ist die bisherige Praxis oft die günstigere Lösung für Steuerhinterzieher: "In der Regel" , sagt auch Stephan Scherer, "kommen Betroffene bei einer Selbstanzeige günstiger davon."

Wenn Hinterzieher sich nun aber wieder ins Steuersystem einfügen, wollen sie auch an dessen Segnungen teilhaben. Und so stellt sich für manchen die Frage, ob er die Beraterhonorare nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann. Warum denn nicht? Schließlich stellen die Berater für den Reinwaschgang schnell ein fünfstelliges Sümmchen in Rechnung. Sie leisten Sisyphusarbeit, wühlen in Dokumenten der vergangenen zehn Jahre, erfassen sämtliche Kapitalerträge und prüfen, inwieweit diese steuerpflichtig waren. Zusätzliche Gebühren, etwa für Erträgnisaufstellungen, die von den Banken angefordert werden müssen, sind da gar nicht mitgerechnet.


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