08.03.2006
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Foto: dpa

Steuerprüfungen

Volle Trickkiste

Viele Deutsche halten Steuerhinterziehung für ein Kavaliersdelikt. Gleichzeitig steigt das Risiko.

Welche Tricks wirklich auffliegen
Finanzbeamte konzentrieren sich bei der Enttarnung illegaler Steuertricks auf einzelne Bereiche. Eine Umfrage unter 1000 Steuerberatern und zusätzliche Recherchen ergeben große Differenzen beim Entdeckungsrisiko.

ARBEITNEHMER

Entfernungspauschale
Die Regel: Bus- und Bahnfahrer dürfen maximal 4500 Euro Kosten absetzen.
Der Fall: Auch Bahnpendler geben an, dass sie mit dem Pkw gefahren seien. Das bringt in der Regel ab 65 Kilometer Entfernung zum Arbeitsort Vorteile.
Die Kontrolle: Scheint die Bahn verkehrsgünstiger zu sein, fordern Beamte Inspektionsrechnungen des Autos mit Kilometerangaben an. Der Schwindel kann auffliegen. Wer in der nächsten Steuererklärung einen längeren Arbeitsweg melden will, muss aufpassen. Neue Angaben fallen bei der elektronischen Bearbeitung auf und werden meist nur bei einem Jobwechsel ohne Nachfrage akzeptiert.

Arbeitsmittel
Die Regel: Auch wenn der Arbeitnehmer kein Arbeitszimmer geltend macht, darf er Kosten für Büromöbel absetzen.
Der Fall: Die Rechnung für den Schreibzimmertisch des Sohnes oder die Stehlampe im Wohnzimmer werden beim Finanzamt auch eingereicht.
Die Kontrolle: Das Interesse der Finanzbeamten am heimischen Arbeitszimmer ist gering, wenn nicht das Büro selbst, sondern nur Einrichtungsgegenstände geltend gemacht werden und die Beträge nicht unverhältnismäßig hoch sind.

Fachliteratur
Die Regel: Beruflich benötigte Bücher und Zeitschriften gelten als Werbungskosten.
Der Fall: Beliebt ist der Quittungstausch unter Freunden oder Kollegen. Kommen die Quittungen vom Finanzamt zurück, nutzt sie der Nächste. Sogar im Internet werden Belege gehandelt.
Die Kontrolle: Beamte können inzwischen höhere formale Anforderungen stellen. Die Quittung muss den Namen des Käufers enthalten, auch der Zahlungs- oder Überweisungsbeleg darf nicht fehlen. Statt der pauschalen Angabe Fachliteratur ist der konkrete Namen des Buches oder der Zeitschrift zu nennen. Um den Internethandel mit Belegen zu verhindern, droht Beteiligten bei solchen Schummeleien künftig 5000 Euro Bußgeld.

ANLEGER

Hauptversammlungsbesuche
Die Regel: Kosten für die Besuche der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft sind absetzbar.
Der Fall: Aktionäre lassen sich zwar die Eintrittskarte zusenden, reisen aber nicht an.
Die Kontrolle: Nur bei mehreren solcher Reisen eines Kleinanlegers und bei Fahrten ins Ausland sind verstärkte Kontrollen zu erwarten. Zudem ist erlaubt, dass die Kosten des Hauptversammlungsbesuches höher sind, als die im jeweiligen Jahr mit dieser Aktie erzielte Dividende.

Spekulationsverlust
Die Regel: Verluste beim Wertpapierverkauf innerhalb eines Jahres werden mit Gewinnen verrechnet.
Der Fall: Obwohl der Anleger die Papiere behalten will, verkauft er sie kurz vor dem Ende der Spekulationsfrist und erwirbt sie anschließend zurück.
Die Kontrolle: Der sofortige Rückkauf ist jetzt leichter nachweisbar, mit Hilfe der Jahresbescheinigungen der Banken. Lassen Anleger allerdings eine mehrwöchige Schamfrist verstreichen und ergeben sich wirtschaftliche Veränderungen, die für eine Reinvestition sprechen, können die Finanzbeamten den Steuervorteil kaum verweigern.

Vermögensübertragung
Die Regel: Auch Kinder nutzen den Grund- und Sparerfreibetrag und kassieren 9085 Euro steuerfrei.
Der Fall: Eltern übertragen Anlagen auf die Kinder, sparen Steuern und holen das Geld später zurück.
Die Kontrolle: Mit Hilfe der neuen Jahresbescheinigungen der Banken und Kontenabfragen prüfen Beamte verstärkt solche Vorgänge. Werden Betrügereien entdeckt, korrigiert der Fiskus die Bescheide bis zu zehn Jahre rückwirkend.

IMMOBILIENBESITZER

Kurzzeitvermietung
Die Regel: Disagio, hohe anfängliche Kreditkosten und Abschreibungen kön-nen nur bei vermieteten Immobilien geltend gemacht werden.
Der Fall: Obwohl die Immobilie für den Steuerzahler selbst gedacht ist, wird sie zunächst vermietet. Nachdem üppige Steuervorteile genossen wurden, meldet der Besitzer Eigenbedarf an.
Die Kontrolle: Vermietungen werden zunehmend kritisch betrachtet. Stellt sich heraus, dass der schnelle Einzug des Eigentümers von Beginn an geplant war, wird der Bonus aberkannt. Nennt er aber plausible familiäre oder berufliche Gründe für die plötzliche Meinungs- änderung, ist nichts zu befürchten.


 
 
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