30.12.2009
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Ergibt sich ein schwerwiegenderer Verdacht, wird die Steuerfahndung eingeschaltet.
Ergibt sich ein schwerwiegenderer Verdacht, wird die Steuerfahndung eingeschaltet.
Foto: Getty
Investor-Artikel

Steuerprüfung

Die Suche nach den Sündern

von Birgit Tietjen

Jedes Jahr entgehen dem Staat Einnahmen von mehreren Milliarden Euro durch Steuerbetrug. Doch nicht jeder Hinterzieher kommt damit durch. Das Finanzamt setzt auf die Steuerfahndung.

Nicht jeder Schrott ist Müll. Aus alten Kabeln, Waschmaschinen oder Aludosen ist noch so mancher Euro herauszuholen. Schrotthändler etwa verdienen Geld mit dem Einsammeln und Ankauf von Altmetallen, die dann zum Weiterverkauf sortiert oder aufbereitet werden. Eine schöne Stange Geld – die nicht jeder mit dem Fiskus teilen möchte.

Auch ein Schrotthändler aus Niedersachsen wollte seine Einnahmen lieber für sich behalten. Mit gefälschten Einkaufsbelegen erhöhte er seine Betriebsausgaben, um die mit den Einnahmen verrechnen zu können. Sein Vorarbeiter gab an der Waage erfundene Namen und Adressen von angeblichen Metallverkäufern an, der Chef stellte für die angekaufte Ware einen Scheck aus – den dann jener Vorarbeiter einlöste. 50 000 Euro bis 60 000 Euro pro Jahr ergaunerten die beiden. Erst eine Betriebsprüfung brachte den Betrug ans Licht. Mehrsteuern von rund einer halben Million stehen jetzt ins Haus, das Strafverfahren folgt.

Volkssport Steuerbetrug

Steuerhinterziehung ist ein Volkssport. Juristisch ist es zwar eine Straftat, Geld am Fiskus vorbei zu verdienen. Wem das gelingt, der gilt im öffentlichen Ansehen aber eher als besonders gewieft denn als kriminell. Das Gemeinwesen hingegen kommt das teuer zu stehen. Rund 30 Milliarden Euro, schätzt die Deutsche Steuergewerkschaft, entgehen dem Staat pro Jahr durch Steuerhinterziehung. Aufgespürt wird davon nur ein Bruchteil. Nur 1,8 Milliarden Euro, sagt Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, hole die Steuerfahndung wieder rein. „Das ist ein bescheidener Teil.“

Die Tricks der Betrüger sind vielfältig. Ein Altkleiderhändler aus der Nähe von Kiel verkaufte die Textilien sortiert und gebündelt an einen der größten deutschen Exporteure für Altkleider, der sie wiederum überwiegend nach Russland weiterveräußerte. Bei einem routinemäßigen Abgleich im Finanzamt des Geschäftspartners fiel einem Betriebsprüfer dann auf, dass der Altkleiderhändler offiziell pro Deal Ware im Wert von 25 000 Euro verkauft hatte. Der Russlandexporteur hatte laut seiner Rechnung aber 30 000 Euro dafür bezahlt. Die Steuerfahndung kam und prüfte. Ergebnis: der Altkleiderhändler aus Schleswig-Holstein hatte über Jahre seine Umsatzsteuer runtergerechnet. Nun muss er fast 100 000 Euronachzahlen.


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