„Die Bürger können nicht mehr nachvollziehen, welche Daten über sie unter dem neuen Personenkennzeichen gesammelt werden“, sagt Sven Lüders, Geschäftsführer der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU). Diese hat nun beim Finanzgericht Köln eine Musterklage eingereicht (2 K 2822/08). Ein anderer Kläger wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht Greifswald gegen die Herausgabe seiner persönlichen Daten durch die Kommune.
Tatsächlich könnte die Nummer in Zukunft auch außerhalb der Finanzämter kursieren. „Laut Gesetz darf die Steuer-ID per Rechtsverordnung auch von anderen Behörden und von ausländischen Institutionen genutzt werden – das halten wir für verfassungswidrig“, sagt Lüders. Für Bürger, die sich ebenfalls wehren wollen, hält die HU ein Musterschreiben bereit.
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