Wettbewerb zwischen den Staaten ist gut für die Bürger. Dazu gehört Verfahrensrecht und Geheimnisschutz als Standortmarketing für kleine Staaten. Der gläserne Bürger ist zur Steuererhebung steuerverfahrensrechtlich NICHT nötig. Das wird uns von den Überwachungsfetischisten nur vorgegaukelt. Anonymität müsste nicht Steuerhinterziehung bedeuten. Deshalb ist die OECD Politik eine übertriebene Gleichschaltungspolitik. Ich frage mich was kommt wenn es keinen Wettbewerb mehr gibt? Die kommunistische Weltregierung, die nach dem Bankrott der USA alles was geht konfiziert? Deshalb wehret den Anfängen.
Beste Grüsse
Rechtsanwalt Dr. Andreas Schwörer
www.steueranwalt.cc
„Steuerhinterzieher haben heute keine Rückzugsräume mehr, in denen sie nicht riskieren, entdeckt zu werden“, sagte der Leiter des Global Forum der OECD, Pascal Saint-Amans, der Financial Times Deutschland.
Das Global Forum setzt sich im Auftrag der G20-Staaten dafür ein, Steueroasen auszutrocknen, und drängt Regierungen zur Übernahme von OECD-Standards für den Austausch von Steuerinformationen. Der internationale Druck habe gewirkt, sagte Saint-Amans. „Vor zwei Jahren gab es eine klare Trennlinie zwischen OECD-Mitgliedern und Steueroasen. Heute sind alle wichtigen Finanzstandorte der Welt Mitglied im Global Forum.“
Bestes Beispiel für den Mentalitätswandel ist die Schweiz. Über Jahrzehnte verweigerten die Eidgenossen Amtshilfe bei Steuerhinterziehung. Heute ist das anders: Die Alpenrepublik akzeptiert seit März 2009 den Artikel 26 der OECD und schloss eine Serie von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), darunter auch mit Deutschland im Oktober 2010.
Allerdings vollzieht sich die Kehrtwende in Steuerfragen noch holprig. Im Februar musste die Berner Regierung einräumen, dass die in einigen der neuen DBA zugesicherte Amtshilfe zu restriktiv gefasst war und dem OECD-Standard widersprach. Diese Mängel hält auch der neue Bericht des Global Forum über die Schweiz fest, der in dieser Woche bei einer Konferenz in Bermuda veröffentlicht wurde.
Nun versichern die Schweizer, dass die Identität der von einer Anfrage eines anderen Staates betroffenen Person statt mit Name und Adresse durch andere Mittel festgestellt werden könne, zum Beispiel durch ein Bankkonto. Die neue Auslegungsklausel muss in mindestens 14 DBA eingefügt werden. Betroffen sind unter anderem die Abkommen mit Frankreich, Großbritannien sowie Österreich. In dem Vertrag mit Deutschland ist sie bereits enthalten.
Das Parlament muss für die Änderungen noch grünes Licht geben. Das geschieht wohl bis Ende des Jahres. Den von der EU geforderten automatischen Informationsaustausch, der „Fishing Expeditions“ zulässt – also groß angelegte Abfragen auf Verdacht ermöglicht – lehnen die Schweizer weiterhin kategorisch ab.
Die OECD ist mit den Fortschritten Berns zufrieden, mahnt aber zur Eile: „Die Schweiz sollte daran bleiben, das Netz an Partnern schnell zu erweitern“, schreibt die OECD in ihrem Bericht. Sie fordert zudem, dass die vor 2009 geschlossenen DBA ebenfalls an den Standard angepasst werden. Insgesamt hat die Schweiz 88 Steuerabkommen mit dem Ausland.
Quelle: ftd
© 2011 capital.de
Was die Leser sagen
- (Kommentare 1-1 von 1)










