"Schon sehr nah an der Rasterfahndung"
In ihrer Panik vor dem Finanzamt übersehen viele Anleger das Risiko, das sie eingehen, wenn sie Schweizer Beratern blind folgen. So wie ein früherer Schrotthändler aus Niedersachsen, der 1980 ein Schwarzgeldvermögen von rund 1 Mio. Franken erbte. Nachdem er 2010 aufgeflogen war, weil sein Name auf der Credit-Suisse-CD stand, musste er höhere Nachzahlungen leisten als befürchtet. Der Grund: Er hatte sein Schwarzgeld auf Anraten seiner Bank zu einem großen Teil in Fonds investiert, die hierzulande als "intransparent" gelten, weil sie ihre Zahlen nicht nach deutschen Vorschriften veröffentlichen. Bei diesen setzt der Fiskus einen Pauschalsatz an, der zu weit höheren Steuern führt als bei normalen Fonds.
Das Umschichten ist eine ähnlich heikle Aktion - selbst wenn der Treuhänder das Geld seriös anlegt. Die Gefahr, dass Tarnfirmen auffliegen, ist enorm gestiegen, seit der eidgenössische Nationalrat im September entschieden hat, "Gruppenanfragen" zuzulassen. Was harmlos klingt, ist in Wahrheit ein "Riesenfortschritt", wie ein deutscher Steuerfahnder schwärmt. Künftig müssen Ermittler keine Namen und Verdachtsmomente mehr benennen, um zu erfahren, ob jemand ein Konto in der Schweiz hat. "Finanzbeamte können in Zukunft die Namen sämtlicher Personen anfordern, die ein Verhalten an den Tag legen, das typisch für Hinterzieher ist", erklärt Steueranwalt Weber-Blank. Das könnten Investments in spezielle Versicherungspolicen sein, die zur Steuervermeidung genutzt werden. Oder eben große Transfers an Firmenvehikel. "Im Prinzip sind wir hier schon sehr nah an der Rasterfahndung", so Weber-Blank.
Laut der schweizerischen Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf tritt die Neuregelung "voraussichtlich" am 1. Januar 2013 in Kraft. "Das Entdeckungsrisiko steigt dann massiv", sagt Gerd Kostrzewa, Steueranwalt im Zürcher Büro der Kanzlei Heuking. Hoffnungen, die Schweizer würden Anfragen nur zögerlich beantworten und streng prüfen, ob ein Verhaltensmuster "typisch" für Steuerhinterzieher sei, hält er für naiv. "Die Schweiz hat sehr deutlich gemacht, dass sie kein Schwarzgeld mehr will."
Tarnfirmen |
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Gründer als Sünder - Wie sich Steuerhinterzieher vor dem Fiskus verstecken |
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Die Täter |
Reiche Deutsche mit einem Konto in der Schweiz gründen derzeit gern Firmen. Besonders beliebt sind Gesellschaften wie die Sociedad Anónima oder die Limited, vorzugsweise mit Sitz in der Karibik oder in Panama. Dort taucht nicht der Name des Eigentümers im Handelsregister auf, sondern der eines verschwiegenen Treuhänders. |
Der Trick |
Anleger, die ihr Vermögen auf die Firma übertragen, können dafür sorgen, dass ihr Name nicht bei ihrer Schweizer Bank registriert wird. In den Unterlagen erscheint nur der des Bevollmächtigten. Eine Kontenanfrage deutscher Fahnder dreht hohl, auch die im Rahmen des umstrittenen deutsch-schweizerischen Steuerabkommens geplante Strafsteuer von bis zu 41 Prozent wird nicht fällig. Zwar sind Banken in der Schweiz und anderswo verpflichtet, den "wirtschaftlich Berechtigten", also den wahren Kontoeigentümer, zu erfassen. Aber: "Wenn ein Treuhänder ein Konto eröffnet und behauptet, er sei der wirtschaftlich Berechtigte, haben Finanzinstitute kaum eine Chance zu überprüfen, ob das stimmt", so der Hannoveraner Steuerstrafrechtler Michael Weber-Blank. |
Das Risiko |
Mancher betuchte Hinterzieher zahlt gern ein paar Tausend Euro Verwaltungsgebühren im Jahr, um weiter steuerfreie Kapitalerträge einzustreichen. Doch die Gefahr aufzufliegen wird in Zukunft stark zunehmen. So hat die Financial Action Task Force, ein Arbeitskreis mit Mitgliedern aus 34 Staaten und zwei internationalen Organisationen (der Europäischen Kommission und dem Gulf Cooperation Council), im Februar neue, strenge Vorgaben verabschiedet. Künftig sollen Banken akribisch nachforschen, wer tatsächlich hinter einer Firma steckt. |











