So schummeln Familien
Ein volljähriges Kind wird steuerlich nur noch berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge von nicht mehr als 7680 Euro erzielt, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. Eltern versuchen, in den Genuss von Kindergeld oder Freibeträgen zu kommen, indem sie den Lohn oder Zinseinkünfte des Nachwuchses nicht angeben und damit unter dem Grenzbetrag zu bleiben. Das lohnt sich, denn durch die steuerliche Anerkennung gibt es nicht nur Kindergeld fürs ganze Jahr, sondern auch Riester- oder Eigenheimzulagen für den Sprössling über 18 und Schulgeld lässt sich absetzen. Zudem können die Eltern dann mehr außergewöhnliche Belastungen abziehen, weil sich die zumutbare Eigenbelastung verringert. Der Betrug findet dabei bei der Familienkasse und den Einträgen in der Anlage Kind bei der alljährlichen Steuererklärung statt.









