Auch in die grenzüberschreitenden Kontrollen kommt Bewegung. Die EU-Zinsrichtlinie greift auf nahezu alle europäischen Kontoverbindungen. Auch redliche Sparer sind betroffen. Sie müssen das Finanzamt davon überzeugen, dass die künftig vorliegenden Informationsdaten zu den Werten der Steuererklärung passen. Dennoch unterlassen es viele Anleger bewusst, ihre über Auslandsdepots erzielten Erträge in der heimischen Steuererklärung anzugeben. Brutto bringt das zwar mehr, ist aber eindeutig eine Steuerhinterziehung.
So schummeln Anleger bei der Geldanlage im Ausland
Kapitaleinnahmen und Kursgewinne aus jenseits der Grenze deponierten Geldern werden bereits seit Jahren nicht in der Steuererklärung angegeben. Damit steigt die Nettorendite mangels Zinsabschlag und Abgabenlast deutlich an. Je nach individueller Progression des Sparers steigt die Nettorendite um bis zu 45 Prozent. Ab 2009 reduziert sich der Abgeltungssatz auf pauschal 25 Prozent. Dennoch lohnt es für den unredlichen Anleger, die Auslandserträge nicht zu deklarieren. Denn durch den Wegfall der Spekulationsfrist vergrößert sich die Bemessungsgrundlage der Kapitaleinnahmen deutlich, auf die der Fiskus zugreift.









