Der Bundesgerichtshof (BGH) macht allen Firmen Hoffnung, die sich mit Berufsklägern herumschlagen müssen. Das Karlsruher Gericht hat jetzt mit einem letztinstanzlichen Beschluss dafür gesorgt, dass erstmals ein deutscher Profikläger einem Unternehmen Schadensersatz zahlen muss, gegen das er mit einer Anfechtungsklage vorgegangen war (Az: VI ZR 47/09).
Damit wird ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt von 2007 rechtskräftig, das eine Anfechtungsklage des Speditionsunternehmers und Profiklägers Klaus Zapf für "sittenwidrig" gehalten und ihn wegen "Rechtsmissbrauchs" zu Schadensersatz verurteilt hatte. Zapf hatte von der Nanoinvests AG, die heute unter Real Estate International firmiert, für die Rücknahme seiner Klage und der von vier weiteren Mitstreitern jeweils 3500 Bezugsrechte für neue Aktien gefordert. Das Gericht hielt aber nur je 38 Bezugsrechte für angemessen.
Das Urteil war 2009 vom Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt worden. Vor wenigen Tagen nun wies der BGH Zapfs Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision zurück. Wie viel er Nanoinvests zahlen muss, ist offen. "Wir gehen mindestens von einem sechsstelligen Betrag aus", sagt Bernd Nenninger von der Kanzlei KNP Dr. Nenninger Rechtsanwälte. Er hat das Urteil erstritten.
Der BGH-Spruch sendet ein deutliches Signal an börsennotierte Firmen, mutiger gegen klagewütige Minderheitsaktionäre vorzugehen. Deren Geschäftsmodell wiederum ist nach dem Urteil aus Karlsruhe akut gefährdet. Nach Schätzung von Experten sind in Deutschland zehn bis 30 solcher Berufskläger besonders aktiv. Dazu gehört auch Zapf mit seiner Klagefirma Pomoschnik.
Ihnen wird von Verbänden und Aktiengesellschaften vorgeworfen, sich persönlich bereichern zu wollen. Sie fechten Hauptversammlungsbeschlüsse an und blockieren damit Kapitalerhöhungen, oder sie klagen gegen Fusionen. Bei Fusionen typisch sind zwei Klagewellen: die erste nach der Bekanntgabe des gesetzlich vorgeschriebenen Übernahmeangebots durch den neuen Großinvestor an die Aktionäre, die zweite, wenn der Großaktionär die letzten freien Aktionäre per Squeeze-out zwangsweise abfinden will. Diese Verfahren dauern oft Jahre und enden häufig mit deutlichen Nachzahlungen der Firmen an die Aktionärsrebellen.










