Kündigungsschutz
Rechtzeitige Meldung
Trennt sich ein Unternehmen gleichzeitig
von mehreren Leuten, gilt dies juristisch oft als Massenentlassung, die der Bundesagentur für Arbeit anzukündigen ist. Bei einer Firma mit bis zu 60 Beschäftigten liegt die Grenze bei sechs, bei Großkonzernen bei 30 Kündigungen.
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