23.07.2010
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes erwarten Prozessbeobachter nicht mehr in diesem Jahr
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes erwarten Prozessbeobachter nicht mehr in diesem Jahr
Foto: dpa-PA
Investor-Artikel

Rückschlag für Steuersünder

Gericht kippt Millionen-Entschädigung im LGT-Skandal

von Jens Brambusch

Mit dem Service seiner Bank war der Deutsche Elmar S. unzufrieden. Er klagte auf Schadenersatz. Denn das Institut im Fürstentum versäumte ihm mitzuteilen, dass seine Steuerhinterziehung womöglich auffliegt. Nach einem Sieg in erster Instanz ist plötzlich alles wieder offen.

Das juristische Tauziehen um Entschädigungszahlungen für deutsche Steuersünder ist wieder offen. Nach einem Urteil des liechtensteinischen Obergerichts muss die frühere LGT Treuhand nun doch nicht für die millionenschwere Bewährungsauflage eines deutschen Steuerhinterziehers aufkommen. Das berichtet die Liechtensteiner Wirtschaftswochenzeitung „Wirtschaft regional“ in ihrer Samstagsausgabe.

Erst im Januar diesen Jahres hatte das Vaduzer Landgericht in erster Instanz dem deutschen Geschäftsmann Elmar S. 7,3 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen. Im Urteil hieß es, die LGT habe „den Kläger pflichtwidrig zu spät vom Datendiebstahl informiert und ihm dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige verunmöglicht“. Diese Auffassung kippte nun das Obergericht. Die Bewährungsauflage des Steuersünders sei nicht auf die Treuhandfirma umwälzbar, urteilten die Richter in dieser Woche. Elmar S. will nun Revision beim Obersten Gerichtshof in Vaduz einlegen.

Der Name von Elmar S. befand sich auf der gleichen CD, über die der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, zu Fall kam. Der heute 68-jährige Immobilienmakler aus Bad Homburg war von einem deutschen Gericht zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt worden. Mit Anwaltskosten und Steuernachzahlungen musste der Geschäftsmann insgesamt 20 Millionen Euro berappen.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofes erwarten Prozessbeobachter nicht mehr in diesem Jahr. Damit gewinnt das Treuhandbüro Fiduco, das die LGT Treuhand im Jahr 2009 übernommen hat, wertvolle Zeit. Nach Aussagen von Anwälten warten etliche ertappte Steuersünder auf das abschließende Urteil. Sollte Elmar S. Entschädigungszahlungen bekommen, wollen auch sie klagen. Die Fidcuo müsste dann mit einer regelrechten Klagewelle rechnen. Doch die Frist zur Einreichung der Klage endet Mitte Februar, anschließend ist sie verjährt.

Der Konstanzer Rechtsanwalt Jürgen Wagner vertritt Mandanten, die ebenfalls gegen die LGT Treuhand klagen. Insgesamt sind zurzeit sieben weitere Klagen gegen die ehemalige LGT Treuhand anhängig. Drei von ihnen vertritt Wagner. Für ihn ist das Urteil des Obergerichts im Fall Elmar S. zwar ein Rückschlag, aber kein Beinbruch. „Rein juristisch ist die Sache offen“, sagte Wagner. Entscheidend sei nun aber, dass das Urteil in der dritten Instanz schnell gesprochen werde.


Quelle: ftd
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