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18.01.2012

Foto: Getty
Investor-Artikel

Quellensteuer

Anleger in der Stornofalle

von Marcus von Landenberg

Wie der deutsche Fiskus ausländische Abgaben auf Dividenden verrechnet - und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen. Eine kurze Anleitung.

Wenn ausländische Quellen- und deutsche Abgeltungssteuer aufeinandertreffen, können sich vermeintlich lukrative Anlagen rasch als Minusgeschäft entpuppen.

So erging es auch Alois Wagner. Als der 61-Jährige den Auszug seines Aktiendepots las, verschlug es ihm die Sprache: Die Bank hatte die Gewinnausschüttungen seiner spanischen Telefónica-Aktien und norwegischen Statoil-Papiere storniert - fast 50 Prozent Steuerabzug.

Kein Einzelfall: Das Zusammenspiel von Pauschal- und Quellensteuer macht es für Anleger äußerst unattraktiv, in ausländische Wertpapiere zu investieren. Ein Grund: Fast jeder Staat schöpft von Dividendenzahlungen nationaler Unternehmen Steuern ab, bevor der Betrag in ausländische Depots fließen darf. Dass dann am Ende wenig übrig bleibt, liegt auf der Hand.

Doch es gibt Hoffnung. Anleger können einen Teil des vom Fiskus einbehaltenen Geldes zurückfordern. Capital.de erläutert, was es dabei zu beachten gilt.

Prinzip verstehen

Grundidee Wer in Auslandsaktien investiert, hat es oft mit zwei Finanzverwaltungen zu tun: Der deutsche Fiskus erhebt die Abgeltungsteuer, während in der Heimat einer Aktiengesellschaft von den Dividenden die Quellensteuer abgezogen wird. Die Höhe variiert dabei von Land zu Land (siehe Tabelle). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht jährlich die aktuellen Steuertarife im Internet. Darüber hinaus sind unter www.bzst.de in der Rubrik "Steuern International" die Adressen der ausländischen Finanzbehörden sowie deren Steuerformulare und Anleitungen zum Ausfüllen von Erstattungsanträgen zu finden.

Steuerhöhe kennen

Tarifübersicht Anleger, die sich für eine ausländische Aktie interessieren, können der Tabelle entnehmen, wie viel Quellensteuer vor Ort anfällt. Großbritannien verzichtet zum Beispiel völlig auf eine Abgabe, die Schweiz behält hingegen 35 Prozent der Dividendenerträge ein.

Wichtig: Obwohl für die USA offiziell ein Quellensteuersatz von 30 Prozent gilt, droht hiesigen Anlegern keine Steuerlast. Grund: Deutsche Banken erfüllen den sogenannten QI-Standard, dadurch fallen bei Dividenden von amerikanischen Firmen nur 15 Prozent US-Steuer an.

Erstattungsmöglichkeit prüfen

Prozentvergleich Bei mehr als 15 Prozent Quellensteuersatz - der in der Regel mit der Abgeltungsteuer verrechnet wird -, zahlt der Auslandsfiskus die Mehrbelastung auf Antrag zurück. Liegt der Satz wie in Japan darunter, erkennt der deutsche Fiskus nur die tatsächliche Auslandsabgabe an - auch wenn ein höherer Wert anrechenbar ist.

Auszahlung beantragen

Musterfiskus Wie reibungslos die Verrechnung und Erstattung von Quellensteuern funktionieren können, beweist die Schweiz. Zwar greifen die Eidgenossen mit einem Steuersatz von 35 Prozent auf Dividenden erst mal kräftig zu. Doch wer die Rückerstattung bei der Steuerverwaltung in Bern beantragt, bekommt sein Geld üblicherweise innerhalb weniger Wochen zurück. Auch hierzu gibt es im Internet die Adresse und Formulare unter:  www.bzst.de

Quellensteuer zurückholen

Beispiel Ein deutscher Anleger erhält durch Schweizer Aktien 2000 Euro Dividenden. Davon werden 700 Euro (35 Prozent) Quellensteuer abgezogen, der Schweiz stehen laut Steuerabkommen aber nur 300 Euro (15 Prozent) zu. Der Anleger kann sich deshalb 400 Euro erstatten lassen. Im deutschen Depot wird von den Dividenden nur noch die Differenz zwischen Abgeltungsteuer (25 Prozent, ohne Soli) und anzurechnender Quellensteuer (15 Prozent) abgezogen, also zehn Prozent (200 Euro). Zunächst bleiben von 2000 Euro Ausschüttung nur 1100 Euro. Die Schweiz erstattet jedoch 400 Euro. Damit erhöht sich der Ertrag auf 1500 Euro - die gesamte Steuerlast beträgt somit 500 Euro (25 Prozent).

Auslandsabgaben im Überblick

Land

Quellensteuersatz auf Dividenden*

anrechenbar*

Finnland

28

15

Frankreich

19

15

Großbritannien

0

0

Indien

0

10

Irland

0

0

Italien

27

15

Japan

7

15

Kanada

25

15

Luxemburg

15

15

Niederlande

15

15

Norwegen

25

0

Österreich

25

15

Russland

15

15

Schweden

30

15

Schweiz

35

15

Singapur

0

0

Spanien

19

0

USA

30

15

* in Prozent; Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Aus dem Magazin

 

Den ausführlichen Artikel finden Sie in Capital Heft 02/2012, das ab dem 19. Januar im Handel erhältlich ist.

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Quelle: Capital
© 2012 capital.de

Was die Leser sagen

Harm
18.01.2012 | 19:20
Der Teufel liegt im Detail - "Prinzipien verstehen" reicht nicht

Die "Prinzipien verstehen" schützt leider nicht vor bösen Überraschungen - nehmen wir ihr Beispiel Alois Wagner und seine Gewinnausschüttung auf Telefonica-Anteile:
1. der spanische Fiskus behält 19% Quellensteuer ein
2. der deutsche Fiskus berechnet Körperschaftssteuer plus Soli auf the Bruttoausschüttung, d.h. die "typischen" 15% werden nicht in der Berechnung berücksichtigt, weil Freigrenzen in Spanien die Auszahlung auf Antrag erlauben.
3. Offizielle spanische Antragsformulare einschliesslich ein deutscher Leitfaden sind im Internet abrufbar - soweit so gut.
4. Dummerweise überweist der spanische Fiskus Auszahlungen aber nur auf spanische Konten! Spätestens hier muß der normale deutsche Aktionär akzeptieren, dass er eine effektive Doppelbesteuerung nicht wirklich umgehen kann.
Dann bleibt noch die Möglichkeit die Depotbank zu beauftragen - nur leider rechnet es sich nicht bei den meist zwei- oder dreimaligen Ausschüttungen pro Jahr. Meine Depotbank verlangt für den Dienst EUR 87,35 für Spanien und einige wenigen weitere Länder, d.h. dass Doppelte vom üblichen Satz. Depotbanken wissen eben auch, wo die Belastung besonders schmerzt.

(Kommentare 1-1 von 1)

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