Werden die Spannen im Supermarkt offengelegt, im Möbelhaus, bei Luxusgütern, Autos u.v.m.? Stimmt, Hausmann, es ist Stimmungsmache.
Die Richter wiesen damit die Schadensersatzklage eines Anlegers gegen den Finanzvertrieb AWD wegen verschwiegener Provisionen ab und gaben den Fall zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: III ZR 196/09). Es hat nun erneut zu prüfen, ob AWD gebenenfalls wegen mangelnder Aufklärung über die Risiken der empfohlenen Kapitalanlage haftet.
Die Entscheidung des BGH dämpft die Hoffnungen Tausender Privatanleger auf Schadensersatz. Während der Finanzkrise hatten viele mit ihren Finanzanlagen hohe Verluste erlitten, unter anderem mit Zertifikaten von Lehman Brothers. Nach der Pleite der US-Bank waren die Papiere praktisch wertlos. Mehrere Anleger gingen deshalb gerichtlich gegen Banken und unabhängigen Finanzvertriebe vor. Grundlage für die Klagen sind stets zwei zentrale Vorwürfe: Die Berater hätten einerseits die Risiken der Kapitalanlage nicht ausreichend erklärt. Oder sie hätten die vom Produktanbieter für den Vertrieb erhaltenen Rückvergütungen - die sogenannten Kickbacks - nicht aufgedeckt und damit ihr Eigeninteresse am Verkauf der Produkte verschwiegen.
Bislang war höchstrichterlich nur geklärt, dass Bankberater eine Aufklärungspflicht haben. Für freie Finanzberater gilt diese Verpflichtung nach der Entscheidung des BGH aber nicht. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zwar noch aus und folgt frühestens in zwei bis drei Wochen. In ihrer mündlichen Begründung haben sich die Richter nach Darstellung von AWD aber den Ausführungen des OLG Celle angeschlossen. Es hatte bereits im vergangenen Juni eine Haftung des Finanzvertriebs verneint, weil Anleger im Gegensatz zu Banken davon ausgehen müssten, dass deren Berater ihre Leistungen nicht umsonst erbringen. Ein Interessenskonflikt wie im Falle von Banken bestehe daher nicht.
Entsprechend erleichtert reagierte nun AWD. "Das Urteil ist ein Befreiungsschlag für die ganze Branche", sagte ein Sprecher. "Es schafft Klarheit." Denn den bankenunabhängigen und selbstständigen Anlageberatern hätten Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe gedroht. Nach Ansicht von AWD-Anwalt Volkert Vorwerk ist nun kein Sinneswandel bei der Frage der Aufklärungspflicht mehr zu erwarten: "Das Berufungsgericht ist im Falle der Zurückweisung an die Auffassung des Bundesgerichtshofs gebunden."
Der Anlegeranwalt Ralph Veil von der Kanzlei Mattil & Kollegen sagte, man müsse die schriftlichen Entscheidungsbegründung abwarten. Seine Fälle lägen anders. Es sei offen, ob das Gericht sie genauso beurteilen werde.
Was die Leser sagen
Verbraucherschutz ist wichtig und wie in allen anderen Branchen, gibt es auch in der Finanzbranche schwarze Schafe. Aber was hier abläuft, ist nicht in Ordnung. Die Blutsauger von "Verbraucherschutzanwälten" zochen die "dummen" Anleger ein zweites Mal ab. Viele Anleger haben gezielt und bewußt "gekauft". Nun hat sich die damalige Entscheidung als nicht optimal erwiesen, und man versucht, den schwarzen Peter einem anderen zuzuschieben. Der böse Vermittler wars ...;
Jedes Mittel ist recht, um keine Verantwortung übernehmen zu müssen. Wären die Anleger nicht so gierig oder zu faul, sich ein Thema reinzuarbeiten (wieviel Zeit wird investiert, bevor die Ersparnisse von Monaten oder Jahren harter Arbeit in Aktien, Zertifikaten, etc. angelegt werden), müsste nicht so viel geklagt werden. Und dann die fast schon kriminellen Anwälte, die oft auch ohne Erfolgschance Anleger abzocken. Bei manchen Stichworten schmeißt Google mehr Anwälte als Anbieter und Produkte aus ...; Das gibt zu denken.
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