22.09.2008

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Progressionsvorbehalt

Höhere Steuern wegen Elterngeld

Herber Rückschlag für Mütter und Väter, die Elterngeld erhalten: Weil der staatliche Zuschuss als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung eingestuft wird, erhöht sich der Steuersatz und es werden höhere Abgaben fällig.

Die Bundesländer Bayern und Hessen wollten erreichen, dass zumindest der Sockelbetrag von 300 Euro komplett steuerfrei bleibt. Sie hatten argumentiert, dass alle Eltern die 300 Euro erhalten – unabhängig von der Höhe des Verdiensts. Auch das vor 2007 gezahlte Erziehungsgeld blieb komplett steuerfrei.

Doch auch wenn damit die Entscheidung zunächst negativ ausfällt, könnte sich die Situation in Zukunft ändern: Sachsens Finanzminister Georg Unland hat bereits angekündigt, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu starten. Nach seinen Vorstellungen soll nur noch das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegen, das den Sockel­betrag von 300 Euro übersteigt. Beim Progressionsvorbehalt rechnen die Finanzämter die staatlichen Zuschüsse dem Einkommen zu. Der darauf theoretisch ermittelte Steuersatz wird dann auf das tatsächlich erzielte Einkommen angewendet.

Aktuelle Zahlen aus dem Statistischen ­Bundesamt belegen, dass eine Neuregelung ­enorme Tragweite hätte: Rund 752000 ­Eltern haben für ihr 2007 geborenes Kind Elterngeld erhalten. 53 Prozent der Empfänger bekamen das Elterngeld als Einkommensersatz, 47 Prozent erhielten es auf Basis des Mindestbetrags.


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