21.07.2010
Pendler sollten gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben
Pendler sollten gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben
Foto: reuters
Investor-Artikel

Pendlerpauschale

"Finanzamt rechnet falsch"

von Thoralf Schwanitz

Millionen Bürger machen die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrt zur Arbeit in ihren Steuererklärungen geltend. Doch ein Softwarefehler führt zu falschen Berechnungen, sagt Steuerexperte Jörg Strötzel. Was Betroffene tun können.

Warum raten Sie ihnen zum Einspruch gegen ihre Steuerbescheide?

Zum Einspruch raten wir Pendlern, die im vergangenen Jahr unterschiedlich lange Arbeitswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt haben. Wer für einen Teil des Jahres mindestens 67 Kilometer und für einen anderen Teil eine kürzere Strecke zur Arbeit gefahren ist, sollte vom Finanzamt eine Aufschlüsselung der Berechnung für die Pendlerpauschale verlangen. Die wird häufig falsch sein. Denn der Finanzverwaltung ist beim Softwareupdate ein Fehler passiert.

Was ist schiefgelaufen?

 
Jörg Strötzel, Vorsitzender der Vereinigten Lohnsteuerhilfe
Jörg Strötzel, Vorsitzender der Vereinigten Lohnsteuerhilfe

Für jeden Arbeitstag gibt es die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer. Wer mit Bus und Bahn fährt, kann auch die höheren tatsächlichen Kosten abziehen. Die Entfernungspauschale ist für öffentliche Verkehrsmittel auf 4500 Euro pro Jahr beschränkt. Und diesen Jahresbetrag rechnet das Computerprogramm der Finanzämter in Tageshöchstsätze um, indem es 4500 Euro durch die Zahl der Arbeitstage teilt. Diese Tageshöchstsätze sind aber rechtlich nicht vorgesehen. Und sie führen zu großen Differenzen, zu teils heftigen Einbußen für die Steuerbürger.

Haben Sie einen Beispielsfall?

Zu Fehlern kommt es, wenn man innerhalb eines Jahres etwa wegen eines Stellenwechsels kurze und weite Wegstrecken hatte. Bei 225 Arbeitstagen ergibt sich ein Tageshöchstsatz von 20 Euro. Nehmen wir einen Arbeitnehmer, der mit Bus und Bahn im ersten Quartal an 55 Tagen 20 Kilometer und danach an 170 Tagen 80 Kilometer zur Arbeit gefahren ist. Das Finanzamt errechnet hier eine Pendlerpauschale von 330 Euro für die ersten drei Monate - mit der Rechnung: 55 Tage mal 20 Kilometer mal 30 Cent. Für die übrigen neun Monate kommt der Fiskus auf 3400 Euro: 170 Tage mal 20 Euro. Das ergibt für das Jahr 3730 Euro.

Und das ist falsch?

Ja, korrekt wäre es, für die letzten neun Monate so zu rechnen: 170 Tage mal 80 Kilometer mal 30 Cent. Das ergibt 4080 Euro. Und das addiert man zu 330 Euro für das erste Quartal. Die Jahrespauschale beträgt dann 4410 Euro.

Das Problem ist erkannt - auch von den Finanzämtern?

Soweit wir wissen, soll das Programm korrigiert werden. Das könnte aber noch einige Zeit dauern. Gerade weil derzeit viele Steuerbürger ihre Einkommensteuerbescheide erhalten, weisen wir auf die Einspruchsmöglichkeit hin.


Quelle: ftd
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