20.09.2006

Nebenjobs

Steuertipp: Mehr Einkommen, weniger Abgaben

von Melanie Rübartsch

Ob sich die Nebentätigkeit auszahlt, bleibt zunächst offen. Mehr Gestaltungsspielraum bei der Steuer bietet sie auf jeden Fall.

Steuerkarte. Nebeneinkünfte beim zweiten Arbeitgeber laufen über eine zweite Steuerkarte mit der unattraktiven Klasse sechs. Erst bei der Einkommensteuererklärung gelangen alle Einkünfte in einen Topf und werden zum persönlichen Steuersatz abgerechnet. Freiberufler machen am Jahresende eine Gewinn- und Verlustrechnung.

Freibeträge. Nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher können pro Jahr 1848 Euro steuerfrei verdienen. Voraussetzung: Die Tätigkeit dient einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck.

Werbungskosten. Besondere Chancen haben Freiberufler. „Alle Ausgaben in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit mindern die Steuerlast“, sagt Oliver Braun von der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis in Grafing. Daher gilt es, Bewirtungsbelege, Telefonrechnungen oder Quittungen für Bürobedarf oder Fachliteratur zu sammeln.

Dienstwagen. Sämtliche Fahrten, die ein Freiberufler im Rahmen seiner Tätigkeit unternimmt, schlagen mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer zu Buche. Wird der Pkw zum offiziellen Geschäftswagen, muss der Freiberufler seine Privatfahrten per Fahrtenbuch oder über die Ein-Prozent-Regelung mit dem Fiskus abrechnen.

Arbeitszimmer. Wer den Nebenjob zu Hause ausübt, darf jährlich bis zu 1250 Euro für sein Arbeitszimmer geltend machen. Ab 2007 wird es nur anerkannt, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Ansparabschreibung. Gründer – auch im Nebenjob – dürfen 40 Prozent der Ausgaben (maximal 307000 Euro) für geplante Betriebsinvestitionen wie Computer oder Auto absetzen. Investieren sie in den folgenden fünf Jahren nicht, müssen sie die Rücklagen wieder auflösen und nachversteuern.


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