20.09.2006

Foto: Photocase.com

Nebenjobs

Doppelte Aufmerksamkeit

von Melanie Rübartsch

Hoch qualifizierte Angestellte betätigen sich nebenbei gerne als Dozenten, Autoren oder Vortragskünstler. Das sorgt für mehr Geld und Renommee - kann im Ernstfall aber auch den Job kosten.

Die Doppelrolle gefällt Lutz Rachner gut. In seinem Hauptjob als Partner der Personalberatung Kienbaum bringt er Führungskräfte und Unternehmen zusammen. Und einige Stunden pro Woche weist er als Dozent für Kommunikationswissenschaften junge Studenten in die Geheimnisse des Projektmanagements von Unternehmen ein. An der Fachhochschule Hannover geht der 41-jährige Rachner gerade in sein zweites Semester, knüpft dabei wichtige Kontakte zu Professoren und Universitätsverwaltung. Was dem Privatmann Rachner in Sachen Selbstmarketing zugutekommt, nutzt auch der Berater Rachner im Hauptjob. „Ich lerne potenzielle Kunden kennen und erfahre, wie junge Akademiker heute ticken“, sagt der Feierabenddozent.

Auch Sylvia Knecht ist immer im Dienst. Wenn die Politologin nicht gerade als Vorstandssprecherin PR-Strategien des Düsseldorfer Zeitarbeitsunternehmens Dis entwirft, bereitet sie Vorträge und Seminare vor. Als Arbeitsmarktexpertin gebucht, wird sie mal als Vertreterin der Dis, mal als Privatfrau Knecht. Für die zielstrebige 43-Jährige eine gelungene Symbiose: „Ich bin einerseits als Botschafterin für die Dis unterwegs, kann aber auch mein privates Netzwerk knüpfen.“

Arbeitgeber sind mit zusätzlichen Aktivitäten ihrer Manager in der Regel nicht nur einverstanden, sie gehören bei Führungskräften heute schon fast zum guten Ton. „Der Manager erweitert seinen Horizont und der bei Nebentätigkeiten erworbene Ruhm färbt auf das Unternehmen ab“, sagt Tiemo Kracht, Partner der Personalberatung Heidrick & Struggles.

Allerdings: Weil die Nebentätigkeit in guten Zeiten Vorteile für beide Seiten bringt, vernachlässigen viele Führungskräfte die notwendigen rechtlichen Vorkehrungen. „Sobald der Ton im Unternehmen rauer wird, kann sich das bitter rächen“, warnt Oliver Kieferle, Arbeitsrechtler aus der Münchner Kanzlei Knut Müller Rechtsanwälte. Also schlimmstenfalls Karrierekiller statt Karriereturbo? „Wollen Arbeitgeber Mitglieder ihres Führungsstabs loswerden, liefern Nebentätigkeiten oft gesuchte Kündigungsgründe“, bestätigt Michael Felser, ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt in Brühl. Unterlassene Anzeigen, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder angeblicher Leistungsabfall im Hauptjob sind dann die gängigen, nicht zu unterschätzenden Argumente.

Um Abmahnungen oder gar Rausschmisse zu verhindern, empfiehlt Anwalt Felser, dem eigenen Chef jede Nebentätigkeit anzuzeigen und sei sie noch so unbedeutend. „Das stärkt außerdem das Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Führungskraft.“ Knecht und Rachner haben beide eine schriftliche Genehmigung ihrer Arbeitgeber in der Tasche. Die Modalitäten sind mit den Vorgesetzten genau abgestimmt. So dürfen beide sogar ganz offiziell ihre Nebenjobs teilweise während der Arbeitszeit ausüben. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die Budget- und Planziele des Hauptjobs nicht gefährdet sind.

So viel Sorgfalt ist nötig, denn der Grat bei der Nebentätigkeit ist oft schmal. Das gilt umso mehr, als die Nebentätigkeit auch den eigenen Marktwert steigert, also aus Sicht des aktuellen Arbeitgebers die Gefahr der Abwerbung wächst. „Die Manager verschaffen sich schließlich zusätzliche Highlights im Lebenslauf, knüpfen wertvolle Kontakte und werden von einer breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen“, weiß Berater Kracht. Nebentätigkeiten als Dozent, Autor, Redner oder Berater sind eine willkommene Imagepolitur. Längst archivieren die Personalberater daher zum Beispiel Dozenten- und Rednerlisten von Seminaranbietern für ihr Recruiting.

Verbieten kann der Arbeitgeber ohnehin nur solche Tätigkeiten, die berechtigten Interessen des Unternehmens entgegenstehen. Beispiele: Der Mitarbeiter macht dem Chef Konkurrenz, der Nebenjob wirkt sich spürbar auf Leistung und Verfügbarkeit des Managers aus oder der Ruf des Arbeitgebers könnte leiden. „Führungskräfte sind Repräsentanten des -Unternehmens. Daher liegt bei ihnen die Messlatte recht hoch“, warnt Anwalt Kieferle. Sind Marketingchefs in der Freizeit für die Zeugen Jehovas tätig oder rechnen Vorstandsmitglieder großer Konzerne in Büchern schonungslos mit Sitten und Gebräuchen in deutschen Vorstandsetagen ab, dürfen sie nicht damit rechnen, dass der Arbeitgeber tatenlos zusieht.

Dass diese Regeln auch gelten, wenn die Nebentätigkeit selbstständig betrieben wird, hatte ein Grafiker in einer PR-Agentur in Hamburg schlicht unterschätzt. Er hatte dem Chef verschwiegen, dass er freiberuflich Logos und Schriften entwarf. Über das Businessnetzwerk Open-BC flog schließlich alles auf, weil der Designer sich dort als Unternehmer anpries. Die Abmahnung folgte auf den Fuß.

„Manager, die als Angestellte planen, ihre Fähigkeiten unter eigener Flagge anzubieten, bewegen sich generell auf dünnem Eis“, mahnt Kieferle. Grund: Solange das Arbeitsverhältnis läuft, gilt das Konkurrenzverbot. Vorbereitende Tätigkeiten wie Büro- oder Personalsuche sind erlaubt. Der Kundenstamm oder Mitarbeiter des Chefs sind strikt tabu. Wer beim Wildern im Revier des Arbeitgebers erwischt wird, riskiert den sofortigen Rauswurf und noch dazu üppige Schadenersatzforderungen.

Wer dem Chef später Konkurrenz machen will, muss daher extrem vorsichtig sein. Einige schlaflose Nächte hatte etwa eine Wirtschaftsanwältin aus München, die einer großen Anwaltskanzlei zugunsten der eigenen Rechtsboutique den Rücken kehren wollte. Die 36-Jährige deutete bei dem einen oder anderen Gespräch mit Mandanten vorsichtig an, dass sie in einigen Monaten ihr eigenes Büro eröffne – immer bemüht, dass es nicht wie eine Abwerbung der Kunden aussieht. Für die Juristin hat sich das Vabanquespiel gelohnt. Einige Kunden verstanden den Wink und die vor einem Jahr gegründete Kanzlei läuft recht erfolgreich.

„Viele Manager suchen sich allerdings bewusst Nebentätigkeiten, die nichts mit dem Hauptjob zu tun haben“, hat Personalberater Rachner beobachtet. Sie kommen so auf andere Gedanken, fühlen sich nicht so schnell ausgebrannt.

Zu dieser Gruppe gehört Ute Zimmermann. Direkt bei Vertragsschluss ließ sie sich von ihrem Arbeitgeber, einem Verlagshaus in Essen, schriftlich bestätigen, dass sie ihr kleines Unternehmen Häkel onsight neben ihrer Tätigkeit als Chefredakteurin führen darf. Als passionierte Kletterin entwirft die 34-Jährige eine eigene Taschen- und Mützenkollektion, beides gehört zur Ausstattung von Kletterern. Das Projekt ist für die Redakteurin Ausgleich zum Hauptjob und Ansporn zugleich. „Jede Mütze, die ich verkaufe, ist mein ganz eigener Erfolg“, begründet die Jungunternehmerin. Außerdem sei es spannend, hautnah zu erleben, wie ein Markt funktioniert und sich eine Marke etabliert.

Auch Pressesprecherin Knecht hat zum trockenen Thema Arbeitsmarkt den richtigen Ausgleich gefunden – mit einem zweiten Nebenjob. Am Wochenende trainiert die 43-Jährige Frauen in Sachen Selbstbehauptung und Selbstverteidigung – und findet hier auch einen körperlichen Ausgleich.


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