In vielen Fällen können Steuerzahler ihre Krankheitskosten absetzen. So können die Ausgaben unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen oder aber auch als Werbungskosten steuerlich geltend gemacDie Finanzverwaltung vermeldete die Nachricht lediglich in zwei verschämten Absätzen: In einem Schreiben teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) im Spätherbst mit, dass der 1.1.2012 als Starttermin für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht länger gehalten werden kann. Grund seien Verzögerungen bei der Erprobung des Abrechnungsverfahrens. Ein neuer Starttermin könne noch nicht festgelegt werden, werde aber für das zweite Quartal 2012 erwartet, hieß es zunächst. Mittlerweile wurde die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte für 2012 nun endgültig abgesagt. Der Start wird jetzt für 2013 angepeilt. Eigentlich sollte ELStAM, so die Abkürzung für "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale", bereits ab nächstem Jahr die seit Jahrzehnten verwendeten Lohnsteuerkarten aus Papier endgültig ersetzen.
Doch Steuerzahler hatten im ELStAM-Verfahren Fehler festgestellt, die Auswirkungen auf die Nettolohnauszahlung haben. Bundesweit wurden sogenannte Lohnsteuermerkmale, zum Beispiel die Lohnsteuerklasse, die Religionszugehörigkeit oder die Anzahl der Kinderfreibeträge, falsch von den Computern des Fiskus ausgegeben. Solche Fehler muss die Finanzverwaltung nun auf formlosen Antrag hin korrigieren- ein enormer Aufwand für die Finanzämter.
Was ist zu tun? Die für 2010 ausgestellten Lohnsteuerkarten gelten bis zum ELStAM-Start weiter. Was aber nicht übernommen wird, sind die (meisten) Freibeträge aus dem Jahr 2011. Dies ist anders als im Jahreswechsel 2010/2011: Hier mussten die Freibeträge nicht neu beantragt werden. Freibeträge senken das zu versteuernde Einkommen, führen bereits im Lohnsteuerverfahren zu einer niedrigeren Steuerlast und somit höherem Nettolohn. Wer also hohe Werbungskosten beispielsweise wegen weiten Fahrten zur Arbeit hat, der muss seinen Freibetrag aus 2011 neu beantragen - und sollte bei dieser Gelegenheit auch die weiterhin gültigen Lohnsteuermerkmale in der Datenbank des Finanzamts auf Richtigkeit überprüfen lassen.
Denn möglicherweise besteht hier durch die ELStAM-Probleme Korrekturbedarf: Die Finanzbehörden hatten ab Sommer 2011 Schreiben versendet, in denen Angestellte über die in der behördlichen Datenbank gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert wurden. Die mitgeteilten Daten sind die Grundlage der Lohnabrechnung ab dem Zeitpunkt der Umstellung auf das elektronische Verfahren. Sind sie fehlerhaft, wird der Nettolohn falsch berechnet. Ein Beispiel: Hat ein verheirateter Mann bei einem Bruttolohn von 3500 Euro bisher Lohnsteuerklasse III, und würde er wegen eines Datenübertragungsfehlers im elektronischen Verfahren nach Lohnsteuerklasse I abgerechnet, erhielte er von seinem Arbeitgeber rund 280 Euro weniger ausgezahlt.
Wichtig: Im Gegensatz zu früheren Jahren - in denen die Städte und Gemeinden die Ansprechpartner für die Lohnsteuerkarte waren - sind mittlerweile die Wohnsitzfinanzämter zuständig.
Mein Steuertipp
Arbeitnehmer sollten bei fehlerhaften ELStAM-Daten und Freibeträgen unbedingt selbst tätig werden. Das ist auch nötig, wenn sich für das Steuerjahr 2012 wichtige Lohnsteuermerkmale wie Kinderzahl, Religionszugehörigkeit oder die Steuerklasse verändert haben. Wer es hier versäumt, sich um Korrekturen beim Fiskus und beim Arbeitgeber zu kümmern, riskiert eine fehlerhafte Lohnsteuerabführung und somit Auswirkungen auf den Nettolohn. Diese Fehler können im Nachhinein allerdings mit der Einkommensteuerjahreserklärung noch korrigiert werden. Waren falsche Daten die Grundlage für den Lohnsteuerabzug, wird die Abgabe einer Steuererklärung jedoch zur Pflicht - und ist damit also nicht mehr wie ansonsten bei vielen Arbeitnehmer freiwillig.
Benjamin J. Feindt ist Steuerberater und Gruppenleiter bei DanRevision in Flensburg-Handewitt.
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