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25.01.2012
 CAPITAL-SERIE Mein Rechts-Tipp

Steuerberater und Fachanwälte geben wöchentlich Ratschläge, wie Sie zu Ihrem Recht kommen und Steuern sparen.


Katharina Jank-Domdey ist Fachanwältin für Familienrecht bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf.
Katharina Jank-Domdey ist Fachanwältin für Familienrecht bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf.
Investor-Artikel

Mein Rechtstipp

Wie künftige Ex-Frauen ihren Lebensstandard retten

Statistisch gesehen scheitert jede zweite Ehe. Wie es im Fall einer Trennung dem weniger vermögenden Partner gelingen kann, auch nach einer Scheidung seinen hohen Lebensstandard zu erhalten, erläutert Rechtsanwältin Katharina Jank-Domdey.

Ein Ehevertrag mit Gütertrennung kann beim Scheitern der Beziehung zu großen Nachteilen für den weniger begüterten Ehegatten führen. Häufig ist diese Erfahrung schmerzhafter, als zum Anfang der Beziehung bei der Ehevertragsunterzeichnung angenommen. Doch es gibt Möglichkeiten, den Ehevertrag im Nachhinein zu entschärfen. Dabei gilt: Kommt es zur Trennung oder Scheidung - und werden hierbei insbesondere die finanziellen Fragen zum Gegenstand von Prozessen, so ist der Erfolg von einer möglichst weitgehenden Kenntnis der ehelichen Lebensverhältnisse abhängig. Eine gute Vorbereitung ist für solche Rechtsstreitigkeiten besonders wichtig.

In Eheverträgen werden in der Regel Ansprüche auf eine Beteiligung am Vermögen für den Fall der Scheidung ausgeschlossen oder deutlich minimiert. Eine Schadensbegrenzung trotz eines nachteiligen Ehevertrages lässt sich dadurch erreichen, dass das Vermögen, welches die Ehegatten während der Ehe erwerben, nicht einseitig angehäuft wird, sondern gleichmäßig auf beide Ehegatten verteilt wird. Das Haus, das den Ehepartnern als Wohnung dient, sollte beispielsweise auf beider Namen erworben werden. Dieses Vermögen bleibt jedem Ehegatten, auch nach einer Scheidung.

Scheitert die Ehe, so ist derjenige Ehegatte, der Unterhaltsansprüche stellt auf Informationen angewiesen. Dabei kommt es nicht nur auf die Kenntnis der Einkommensverhältnisse an. Übersteigt das Einkommen der Beteiligten den Betrag, den man vernünftigerweise in die Lebenshaltung investiert, wird der Unterhalt nicht anhand einer Quote am Einkommen des anderen Ehegatten, sondern konkret ermittelt.

Das Problem: Ab welchem Einkommen beziehungsweise Bedarf eine solche Vorgehensweise angemessen ist, lässt sich der Rechtssprechung nicht einheitlich entnehmen. Einige Gerichte verlangen eine konkrete Bedarfsdarlegung zum Beispiel bei einem bereinigten Nettoeinkommen von mehr als 5100 Euro, dem höchsten bezifferten Einkommen der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Andere Gerichte fordern dies erst, wenn das Einkommen mehr als doppelt so hoch ist. Und wieder andere stellen nicht auf das Einkommen ab, sondern auf die Höhe des geltend gemachten Unterhaltsbedarfs.

In diesen Fällen wird in der Regel eine Bedarfsliste erstellt, die alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards benötigten Lebenshaltungskosten enthält. Das umfasst zum Beispiel die Kosten für Urlaube, des genutzten Kraftfahrzeugs, der Kleidungskäufe, der Mitgliedsbeiträge, des Friseurs und für Zeitungsabonnements.

Dabei kann es auch erforderlich sein, auf frühere Jahre zurückzugreifen, zum Beispiel dann, wenn der auf Unterhalt in Anspruch Genommene einwendet, die Kosten im Jahr vor der Trennung seien künstlich in die Höhe getrieben worden. Salopp formuliert gilt folgender Tipp: Kriselt es bereits seit geraumer Zeit in der Beziehung, sollten die Partner, die ihren Lebensstandard auch nach der Trennung sichern wollen, bereits frühzeitig beginnen, Belege zu sammeln. Denn durch Quittungen und Rechnungen lässt sich der Lebensstandard während der Ehe - also etwa die gewohnten Einkäufe in Boutiquen, die Mitgliedschaft im Golfklub oder die regelmäßigen Wellnessurlaube - später im Prozess nachweisen.

Wichtig: Den entsprechenden Unterhaltsbedarf muss der Kläger darlegen und beweisen. In der Praxis ist das freilich oft eine Klägerin, denn auch heute noch müssen meistens Ehefrauen diese Ansprüche gerichtlich einfordern. Sie müssen dann den Beweis liefern, dass die angeführten Kosten den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechen. Dies gelingt umso leichter, je besser der Bedarf dokumentiert wurde.

Mein Rechtstipp:

Statistisch gesehen ist das Scheitern der Ehe ein Fall, mit dem Paare rechnen müssen. Bei Abschluss des Ehevertrags ist es - trotz des frischen Eheglücks - falsch zu glauben, einem selbst könne eine schmerzliche und mit Streit verbundene Trennung nicht passieren. Daher gilt: Niemals blind einfach alles unterschreiben! Eheverträge lassen sich verhandeln. So sind Modifikationen des Güterstands denkbar, die die Nachteile im Scheidungsverfahren deutlich mindern. Darüber hinaus lassen sich Eheverträge entschärfen, etwa dadurch, dass Vermögen auf beide Eheleute verteilt wird. Schließlich empfiehlt es sich, die finanziellen Angelegenheiten der Familie nicht ausschließlich dem anderen Ehegatten zu überlassen, sondern sich Kenntnisse über Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen. Tipp: Die Einkommensteuererklärungen, die zur Unterschrift vorgelegt werden, selbst sorgsam durchsehen und stets eine Kopie für die eigenen Unterlagen anfertigen.

Katharina Jank-Domdey ist Fachanwältin für Familienrecht bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf.


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