Seit Anfang des Jahres ist das Zentrale Testamentsregister für Deutschland online. Dieses elektronische Register der Bundesnotarkammer soll das Auffinden von Erbfolgeregelungen und Erben einfacher und sicherer machen. Welche Vorteile es für Erblasser und Erben bringt, erläutert Rechtsanwalt und Notar Andreas Bittner.
Schon vor dem Start des neuen Online-Registers mussten Erblasser sämtliche notariell beurkundete oder amtlich verwahrte Dokumente, die Auswirkungen auf die Erbfolge haben können, registrieren lassen. Eine Ausnahme galt nur für Erbverträge. Welche Neuerung bringt nun die zum Jahresbeginn eingeführte elektronische Erfassung der Urkunden?
Das Zentrale Testamentsregister enthält zunächst die persönlichen Daten des Erblassers, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Land, Geburtsstandesamt und Geburtenbuchnummer. Darüber hinaus werden die Daten der Urkunde festgehalten, also zum Beispiel um welche Art Testament es sich handelt, ob es ein Pflichtteils- oder Erbverzicht, ein Ehevertrag oder eine andere erbfolgerelevante Urkunde ist. Schließlich wird der Verwahrungsort – also beim Notar oder bei Gericht – erfasst. Nicht aufgenommen wird hingegen der Inhalt der Nachfolgeregelung.
Ab sofort übermitteln Notare und Gerichte die Daten elektronisch an das Zentrale Testamentsregister. Der Verfasser des Testaments erhält anschließend eine Registrierungsbestätigung, damit er die Richtigkeit der Daten prüfen kann. Nach und nach werden auch früher errichtete Urkunden erfasst, so dass das Register in einigen Jahren zirka 20 Millionen Datensätze gespeichert haben wird.
Bei einem Sterbefall benachrichtigen die Standesämter das Register. Dieses unterrichtet sodann die Urkundenverwahrstellen und Nachlassgerichte. Notare und Gerichte können elektronisch Registerauskünfte einholen.
Datenschutz und die Sicherheit der hinterlegten Informationen werden dadurch gewährleistet, dass zum einen keine Urkundeninhalte erfasst werden und zum anderen sämtliche Verwahrdaten verschlüsselt gespeichert werden. Das Register ist nicht öffentlich – nur Notare und Gerichte erhalten Zugang im Rahmen ihrer amtlichen Aufgaben. Alle Auskunftsersuchen werden elektronisch protokolliert – und schließlich ist zu Lebzeiten eines Erblassers dessen Einverständnis zu der Auskunft erforderlich.
Doch welche Vorteile bringt das Zentrale Testamentsregister? Bei schätzungsweise 3400 gemeldeten Sterbefällen pro Tag wird es durch das Register leichter, Erbfolgeregelungen zu klären und die Begünstigten zu finden. Die Suche nach den Erben kann schwierig sein, wenn etwa Urkunden verloren gegangen oder Begünstigte bereits verstorben sind. Indem das Register nun sämtliche Urkunden einer Person erfasst, die sie zur Regelung ihrer Erbfolge getroffen hat, lassen sich Fragen deutlich schneller klären als in der Vergangenheit.
Wichtig zu beachten: Das Register hilft nur bei Regelungen in notarieller Form oder in amtlicher Verwahrung. Handschriftliche Testamente, die nicht beim Nachlassgericht hinterlegt sind, bleiben weiterhin unerfasst.
Die Registrierungsgebühren betragen einmalig und pauschal 15 Euro. Die Kosten einer notariellen Beurkundung und einer gerichtlichen Hinterlegung richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten kostet beispielsweise bei einem Vermögen von 250 000 Euro Notargebühren von 1036 Euro und Gerichtsgebühren von 108 Euro.
Mein Rechtstipp:
Das Zentrale Testamentsregister wird durch elektronischen Datenabgleich besser und schneller als bisher dafür sorgen, dass Festlegungen zur Erbfolge berücksichtigt werden können. Wer noch keine Regelung für seinen Nachlass getroffen hat, sollte zunächst prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge für ihn geeignet ist und ob er davon nicht bereits abgewichen ist, zum Beispiel indem er Gütertrennung oder im Rahmen vorweggenommener Erbfolgen etwas anderes vereinbart hat. Gehören zum Vermögen ein Unternehmen oder Immobilien bzw. Immobiliengemeinschaften, sind notariell zu beurkundende Erbfolgeregelungen geboten. Privatschriftliche Testamente sind angreifbar durch Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Testierenden, Zweifel am tatsächlichen Willen oder an der gewählten Ausdrucksweise. Ohne amtliche Hinterlegung hängt es zudem häufig vom Zufall ab, dass das privatschriftliche Testament überhaupt gefunden wird. Dies gilt umso mehr bei mehreren Testamenten, die unterschiedlich alt sind. Das elektronische Testamentsregister sollte damit durchaus ein Anreiz sein, den Nachlass frühzeitig und zweifelsfrei zu regeln.
Andreas Bittner ist Rechtsanwalt, Notar und Partner bei GGV Grützmacher Gravert Viegener in Frankfurt am Main.
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