11.08.2010
 CAPITAL-SERIE Mein Rechts-Tipp

Steuerberater und Fachanwälte geben wöchentlich Ratschläge, wie Sie zu Ihrem Recht kommen und Steuern sparen.


Andrea Peyerl ist Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt am Main
Andrea Peyerl ist Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt am Main
Foto: Peyerl
Investor-Artikel

Mein Rechtstipp

Vermögen vor der Scheidung retten

von Andrea Peyerl

Trennungen sind schmerzhaft - Betroffene sollten aber von Anfang an einen kühlen Kopf bewahren. Worauf beim ersten Anwaltsbesuch zu achten ist, erklärt Familienrechtsexpertin Andrea Peyerl.

„Krisen meistert am besten, wer ihnen zuvorkommt.“ Dieses Sprichwort hat sich gerade bei Trennung und Scheidung bewahrheitet. Eine Ehe scheitert nicht von heute auf morgen, meistens gehen Streit und Verletzungen voraus. Sobald sich die Anzeichen mehren, dass die Ehe nicht mehr von Dauer sein wird, empfiehlt es sich, einen Scheidungsprofi zu konsultieren, idealerweise einen Fachanwalt oder –anwältin für Familienrecht. Eigene Versuche, die Rechtsverhältnisse anlässlich der Trennung und Scheidung sachlich neu zu regeln, scheitern meist an der aufgeladenen emotionalen Situation. Sind die Fronten erst einmal verhärtet, ist ein strategisch sinnvolles und taktisch kluges Handeln schwierig.

Betroffene sollten sich daher frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren. Weder die Akzeptanz noch die Ablehnung von Ansprüchen des künftigen Ex-Partners kann ohne professionelle Beratung sachgerecht erfolgen.

Was ist also zu tun? Wichtig ist es, sich zunächst einen Überblick über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse zu machen, denn die Erfahrung zeigt, dass im Vorfeld einer Scheidung schnell die Frage der Finanzen im Vordergrund steht.

Für einen ersten Beratungstermin bei einem Scheidungsprofi ist es ratsam, folgende Unterlagen bereit zu halten:

  1. Einkünfte aus Erwerbstätigkeit (die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen bei Angestellten, beziehungsweise die letzten drei Gewinnermittlungen bei Selbständigen)
  2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Mietverträge und laufende Kosten)
  3. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Mitteilungen der Banken am Jahresende über Zinsen, Dividenden, etc.)
  4. Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre
  5. Aufstellung über die monatlichen Kosten und Zahlungsverpflichtungen
  6. Depotauszüge (Aktien, Fonds, etc.)
  7. Rückkaufswerte und Gewinnanteile bei Lebensversicherungen
  8. Kontenstände bei Girokonten, Sparkonten und sonstigen Geldanlagen
  9. Bausparguthaben
  10. Immobilien (Kaufverträge, Wertgutachten, Grundbuchauszüge)
  11. Darlehensverträge
  12. Ehevertrag (falls notariell geschlossen)
  13. Testament (falls ein solches verfügt wurde)

Darüber hinaus sollten Betroffene die finanzielle Situation stets im Blick behalten.

Mein Rechtstipp: Denken Sie an folgende Punkte und werden Sie aktiv:

  • Sie haben ein gemeinsames Konto mit dem Ehepartner und müssen fürchten, dass dieser das Konto plündert? Dann ist es wichtig, die Bank zu kontaktieren und die Kontoart zu ändern. Üblich ist das sogenannte „ODER - Konto“ mit der Einzelverfügungsberechtigung eines jeden Ehegatten. Da gemeinsame Konten nur gemeinsam aufgelöst werden können, bleibt zur Haftungsbegrenzung lediglich die Änderung des Kontos in ein sogenanntes „UND – Konto“. Dann können Verfügungen über das Konto nur von den Eheleuten gemeinsam vorgenommen werden. Dies ist kurzfristig die einzige Möglichkeit, um eine unliebsame und einseitige Inanspruchnahme zu verhindern.
  • Das Konto läuft auf Ihren Namen, aber der Ehepartner hat eine Vollmacht? Auch wenn der Ehepartner nur als Verfügungsberechtigter mit Vollmacht eingetragen ist, kann er über das Guthaben unbegrenzt verfügen oder aber den Dispo in Anspruch nehmen. Wenn Sie dies verhindern wollen, muss die Vollmacht durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der Bank entzogen werden.
  • Sie wollen verhindern, dass der Dispositionskredit auf Ihrem Konto einseitig in Anspruch genommen wird? Hier reicht ein einfaches Schreiben an die Bank, mit dem Sie um Löschung des Überziehungslimits bitten.
  • Denken Sie auch daran, dass auch mit EC- und Kreditkarten hohe Ausgaben getätigt werden können. Um Missbrauch zu verhindern, sollten Karten des Partners gekündigt werden.
  • Prüfen Sie Ihre Lastschriftaufträge. Sollen Einzugsermächtigungen des Ehepartners gelöscht oder widerrufen werden, genügt ein kurzer Blick in die Kontoauszüge und ein Zweizeiler an die entsprechenden Gläubiger.
  • Prüfen Sie Ihr Testament. Verfügungen für den Todesfall werden durch eine Trennung nicht unwirksam, vielmehr bleibt der Ehepartner zunächst erbberechtigt. Testamente sollten daher geändert oder neu errichtet werden. Gemeinsame Testamente (Ehegattentestamente) müssen notariell widerrufen werden. Denken Sie auch an die Bezugsberechtigung der Lebensversicherung. Regelmäßig ist hier der Ehepartner für den Fall des Todes begünstigt. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie durch ein einfaches Schreiben an die Versicherung eine andere Person als Bezugsberechtigen benennen.
  • Informieren Sie Ihre Berater und vor allem die gemeinsamen Berater (Steuerberater, Persönliche Berater bei Banken, etc.) über die Trennung. Für die Zukunft ist darüber hinaus zu entscheiden, für wen die Berater tätig sein werden. Anderenfalls besteht die Gefahr von Interessenkollisionen.


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