03.12.2008
Reparaturen sollten noch vor Silvester durchgeführt werden.
Reparaturen sollten noch vor Silvester durchgeführt werden.
Foto: dpa

Last-Minute Steuertipps

Was Steuerzahler noch vor Jahresende tun müssen

von Patrick Mönnighoff

Das Jahresende steht schon vor der Tür. Spätestens jetzt sollte man etwas tun. Wer in diesem Jahr noch handelt, kann seine Steuerlast fürs nächste Jahr drücken und in Zukunft kräftig sparen.

Auch wer die Mühen der letzten Steuererklärung für 2007 noch immer nicht ganz verdrängt hat, sollte sich mal wieder mit den lästigen Abgaben beschäftigen. Denn häufig gilt: Nur wer jetzt noch handelt, kann in Zukunft kräftig sparen.

Entscheidend für die Tatsache ist das sogenannte Zuflussprinzip. Grundsätzlich – und vor allem auch bei Arbeitnehmern – sind für die jeweilige Erklärung nur die Ein- und Ausgaben interessant, die auch innerhalb der entsprechenden zwölf Monate geflossen sind. Alle anderen Zahlungen werden entweder in dem davor liegenden oder im Folgejahr berücksichtigt.

Was in der Theorie durchaus kompliziert klingt, ist in der Praxis ganz einfach. Kauft beispielsweise ein Arbeitnehmer noch in diesem Jahr ein Buch, um seine Englischkenntnisse aufzubessern, kann er dies bei der Steuererklärung für 2008 absetzen. Geht er allerdings erst Anfang Januar ins Geschäft, können die Ausgaben in der Regel erst ein Jahr später berücksichtigt werden.

Allein durch den somit entstandenen Zinsvorteil lohnt sich das Vorziehen vieler Ausgaben in das aktuelle Jahr noch. Aufpassen sollten aber alle Steuerpflichtigen, die im nächsten Jahr mit deutlich höheren Einnahmen und damit auch mit einem höheren Steuersatz rechnen. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, auch die Ausgaben erst in dem späteren Jahr geltend zu machen.

Und Möglichkeiten, die Steuerlast so zu verschieben, gibt es viele. Immerhin muss das Finanzamt alle Ausgaben als Werbungskosten anerkennen, die direkt mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängen. Wer beispielsweise ohnehin etwa einen neuen Schreibtisch für das heimische Arbeitszimmer braucht, sollte diesen möglichst schnell anschaffen. Arbeitnehmer können Wirtschaftsgüter bis zu 410 Euro netto sofort voll absetzen. Sind die Anschaffungen teurer, bleibt immer noch die Abschreibung über die Nutzungsdauer.

Eine andere Möglichkeit ist es, fällige Reparaturen noch vor Silvester durchführen zu lassen. Anteilig bis zu 600 Euro können so als haushaltsnahe Dienstleistungen wie Sonderausgaben bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden. Zu den begünstigten Rechnungen zählen dabei etwa auch die Reparatur von Waschmaschine und Fernseher. Wichtig ist jedoch, sämtliche Zahlungen über das Konto abzuwickeln. Denn noch müssen auf Nachfrage des Finanzamts die entsprechenden Rechnungen und Kontoauszüge vorgelegt werden.

Wer ohnehin in vorweihnachtlicher Stimmung ist, kann auch noch in diesem Jahr Spenden. Ist der maximal anrechenbare Betrag noch nicht erreicht, wirkt sich die Zuwendung noch für 2007 aus. Auch viele Anleger sollten jetzt durchaus noch handeln: Wollen sie in naher Zukunft die Geldanlagen ohnehin neu aufstellen, sollte dies besser noch vor Jahresfrist erledigt werden. Denn ab dem kommenden Jahr gilt nur für Altanlagen die neue Abgeltungssteuer nicht. Gewinne aus Aktienverkäufen bleiben dann – außerhalb der jetzt schon geltenden einjährigen Spekulationssteuer – von den Abgaben befreit.

Nicht zuletzt müssen im Zweifelsfall auch viele Eltern noch einmal rechnen. Denn sobald das eigene Kind über das ganze Jahr gesehen mehr als 7680 Euro verdient, ist der staatliche Zuschuss futsch – und zwar nachträglich. Im schlimmsten Fall muss dann das gesamte Kindergeld erstattet werden. Auch wenn diese Ganz-oder-gar-nicht-Regelung heftig umstritten ist, sollte man hier lieber auf Nummer sicher gehen. Fehlen nur ein paar Euro, um unter die magische Grenze zu rutschen, sollte das Kind noch einmal investieren. Denn während der Ausbildung werden Ausgaben etwa für Fachbücher, einen PC oder andere Arbeitsmittel auch bei der Berechnung der Einkünfte des Kindes berücksichtigt.


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