Nach der Reform der Erbschaftsteuer gibt es einen ersten Musterprozess: In dem Streitfall wehrt sich ein Steuerzahler, der die Hälfte der Schenkung seines Bruders an den Fiskus überweisen muss.
Der Fall ist beim Finanzgericht München anhängig (Aktenzeichen 4 K 1323/09). Der Prozessbevollmächtige des Klägers, Professor Dieter Birk von der Universität Münster, hat angekündigt, mit seinem Mandanten notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Damit droht dem Gesetzgeber eine erneute Schlappe. Erst Ende 2006 hatte Karlsruhe entschieden, dass das alte Gesetz gegen die Verfassung verstößt und novelliert werden muss. eben den hohen Steuersätzen gibt es weitere Streitpunkte, vor allem die Behandlung von Unternehmensvermögen. Hier gestatten sogenannte Verschonungsoptionen unter bestimmten Umständen völlige Steuerfreiheit – allerdings nur, wenn der Betrieb über zehn Jahre fortgeführt und die Lohnsumme stabil gehalten wird.
Gerade in Krisenzeiten sei das in vielen Fällen kaum möglich. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat im Wahlkampf bereits angekündigt, diese Regeln nach der Wahl auf den Prüfstand zu stellen.
Bis zu endgültigen Klärung sollten Bürger ihre Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide per Einspruch anfechten, um alle Chancen zu wahren.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in Capital Heft 10/2009, das am 17. September im Handel erscheint.
Als Abonnent liefern wir Ihnen jede neue Ausgabe direkt nach Hause: Details finden Sie in unserem Abo-Shop.
© 2009 capital.de










