Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Wochen einige Steuergesetze als verfassungswidrig eingestuft. - beispielsweise zum Thema Arbeitszimmer, gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Spekulationsfrist bei Immobilien, Managerabfindungen und Verkauf von Firmenanteilen. Davon profitieren Steuerzahler aber nur dann, wenn sie ihren Bescheid nicht haben bestandskräftig werden lassen. Das sollte sie lehren, rechtzeitig gegen strittige Vorschriften vorzugehen. Dies verhindert auch, dass der Fall bereits verjährt ist, wenn eine positive Entscheidung aus Karlsruhe kommt. So kam der Beschluss der Verfassungsrichter zur Spekulationsfrist erst elf Jahre nach der Gesetzesänderung.
Nur weil eine Vorschrift gegen die Verfassung verstößt, haben Steuerzahler kein Recht darauf, einen bestandskräftigen Bescheid ändern zu lassen. Das hatte jüngst der Bundesfinanzhof klargestellt (Az.: IX R 45/08). Bei manchen strittigen Punkten, etwa dem Arbeitszimmer, hat die Finanzverwaltung die Bescheide von vornherein nur vorläufig erteilt. In anderen Fällen müssen sich die Bürger selbst wehren.
Der einfachste Weg ist, den eigenen Fall mit Einspruch und Verweis auf einen anhängigen Prozess offenzuhalten. Wichtig: Ein allgemeiner Hinweis auf die vielen schwebenden Verfahren führt nicht zum Erfolg, obwohl das mit Blick auf die immer hektischer gestrickten Gesetze am bequemsten wäre. Der Einspruch muss sich schon auf ein konkretes Verfahren stützen und die strittige Rechtsfrage benennen. Eine Begründung ist dann nicht erforderlich, es reicht die Angabe des Aktenzeichens, wenn der dortige Streitpunkt mit dem persönlichen Steuerfall vergleichbar ist.
Das Finanzamt lässt den Einspruch dann unbearbeitet ruhen, bis Bundesfinanzhof, Europäischer Gerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht entschieden haben. Eine Verjährung droht nicht, der Fall wird erst mit dem rechtskräftigen Urteil wieder aufgerollt. Entweder gibt es dann eine Rückzahlung inklusive Erstattungszinsen, oder es bleibt alles beim Alten. Das kostenlose Verfahren birgt also keine Risiken, aber jede Menge Chancen.
Quelle: ftd
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