"... Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die BB Bank ließ gestern offen, ob sie Berufung einlegen wird."
Hallo Capital-Redaktion, ist Ihnen bitte ein aktuelles "Update" des Verfahrensgangs möglich?
Das Gericht schließt damit eine wichtige Lücke, die viele Anleger bislang von einer Klage gegen ihre Bank abgehalten hat. Die Kreditinstitute müssen ihre Kunden über Provisionen, die sie von den Produktanbietern erhalten, aufklären. Früher haben viele Banken nicht über diese sogenannten Kickbacks informiert - und sich damit angreifbar gemacht: Kunden, die versichern, dass sie das Investment nicht getätigt hätten, wenn sie von den verdeckten Provisionen gewusst hätten, können auf Schadensersatz pochen.
Bedingung ist aber, dass der Anleger die Zahlung von Kickbacks nachweisen kann. "Daher ist es wichtig, dass festgestellt wurde, dass eine Bank oder Sparkasse verpflichtet ist, ihrem Kunden auch nachträglich Auskunft über die erhaltenen Provisionen zu erteilen", sagt Rechtsanwalt Mathias Nittel, der das Urteil erstritten hat. Nur so sei eine Schadensersatzklage überhaupt möglich. "Meines Wissens gab es zuvor kein Urteil, das das Auskunftsrecht der Anleger bekräftigt", sagt Nittel.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Im konkreten Fall hatte der Anleger 2005 eine größere Summe auf Anraten der genossenschaftlichen BB Bank in vier Fonds und Beteiligungsmodelle gesteckt. Im Juli 2009 forderte er seinen Berater auf, die verdeckt kassierten Provisionen zu benennen. Die BB Bank sperrte sich: Etwaige Auskunftsansprüche seien 2008 - drei Jahre nach der Zeichnung - verjährt gewesen. Dem widerspricht das Amtsgericht: Die Auskunftsrechte, die dem Anleger nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zustünden, seien noch nicht verjährt, weil er erst 2009 durch Medienberichte von der Praxis der verdeckten Provisionen erfahren habe.
Nittel zufolge beriefen sich Banken bei ähnlichen Fällen bislang häufig auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart: In einem für das eigentliche Urteil nicht relevanten Nachsatz hatten die Richter einen Auskunftsanspruch verneint. "Anders als die Stuttgarter Richter hatte das Amtsgericht Heidelberg explizit zu klären, ob es einen entsprechenden Anspruch gibt oder nicht", sagt Nittel. "Anleger haben nun erstmals ein Urteil zur Hand, auf das sie sich berufen können." Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die BB Bank ließ gestern offen, ob sie Berufung einlegen wird.
Quelle: ftd
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Was die Leser sagen
Allmählich wäre es an der Zeit, dass auch die Volksbanken ihre Fehler bei der Vermarktung der DG-Fonds in den 90-er-Jahren eingestehen. Dabei waren die Volksbanken nur darauf aus, ihre Bilanzen und ihre Stellung im genossenschaftlichen Finanzverbund aufzuwerten, um den Kunden ging es nicht, sondern um die schöne und leicht zu verdienende Provision, die jedoch im Beratungsgespräch nie erwähnt wurde.
Wenn die Banker Charakter hätten, wäre ein reiner Tisch zu machen, das beste und den Anlegern ein faires Angebot zu unterbreiten!!
In fast allen Urteilen wurde bekannt, dass Provisionen gezahlt wurden und zwar mehr als marktüblich. Das erklärt auch den immensen Vertriebsaufwand zur Platzierung der entsprechenden Bankprodukte.
Die Banken sollten erkennen und einsehen, dass die Zeit der Verschleierung vorbei ist.
Es hilft nur eines: schnellstmöglich reinen Tisch machen und sich mit den betroffenen Anlegern einigen.
Verlorene Prozesse werden teurer!
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