03.02.2010
Mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt sollte man nichts überstürzen, rät Hagenkötter.
Mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt sollte man nichts überstürzen, rät Hagenkötter.
Foto: Getty
Investor-Artikel

Interview

"Die Bevölkerung soll verunsichert und zur Selbstanzeige gebracht werden"

Der Steuer- und Strafrechtsanwalt Andreas Hagenkötter warnt, dass sich Steuerhinterzieher mit einer Selbstanzeige sehr schaden können.

Sie sind auf Steuer- und Strafrecht spezialisiert, mit anderen Worten: auf Steuerhinterzieher. Klingelt dieser Tage oft Ihr Telefon?>

Dass die Bundesregierung plant, Daten über mögliche Steuersünder anzukaufen, ist erst seit dem Wochenende bekannt. Da sind die Leute noch nicht so nervös. Nach der Zumwinkel-Affäre vor zwei Jahren allerdings hatte ich deutlichen Zulauf.

 
Steuer- und Strafrechtsanwalt Andreas Hagenkötter.

Was raten Sie Steuerhinterziehern: Selbstanzeige ja oder nein?

Ich rate ihnen in erster Linie, sich gründlich beraten zu lassen. Wer bei der Selbstanzeige etwas falsch macht, kann sich selbst sehr schaden. Es ist ja gerade das strategische Ziel bei der Debatte über den Ankauf der Steuerdaten: Die Bevölkerung soll verunsichert und zur Selbstanzeige gebracht werden. Vielleicht muss man die Daten später gar nicht mehr kaufen, weil ein Teilerfolg schon über die Panikmache erzielt werden konnte.

Wann raten Sie zur Selbstanzeige?

Spätestens, wenn eine Gefängnisstrafe droht. Das hängt von der Höhe des Steuerschadens ab. Der Bundesgerichtshof hat 2008 als Richtwert formuliert, dass es ab einer hinterzogenen Summe von 100.000 Euro schwierig wird, noch eine Geldstrafe zu verhängen. Und ab 1 Millionen Euro kommt man auch nicht mehr mit Bewährung davon. Andererseits muss man bedenken, dass das Ganze wie ein Ablasshandel im Mittelalter funktioniert: Die Strafbefreiung gibt es nur, wenn man die hinterzogenen Steuern zurückzahlt.

Für wie viel Jahre muss man rückwirkend zahlen?

Für zehn Jahre. Das kann teuer werden, es kommen noch sechs Prozent Zinsen pro Jahr der Hinterziehung hinzu. Das strafrechtliche Delikt ist aber - außer in besonders schweren Fällen - schon nach fünf Jahren verjährt. Deshalb sollte man sich nur für die Jahre selbst anzeigen, für die man die Strafbefreiung braucht.

Wenn die Bundesregierung die Daten jetzt kauft: muss man sich dann sehr beeilen?

Beeilen ja, aber nicht übereilen. Es bleibt genügend Zeit, sich gut beraten zu lassen. Dass eine Selbstanzeige mit dem Kauf der Daten nicht mehr möglich sei, ist nicht haltbar. Die Tat gilt erst als entdeckt, wenn das zuständige Finanzamt geprüft hat, ob die fraglichen Beträge auch wirklich nicht in die Steuererklärung des Verdächtigen eingegangen sind. Von den 1500 angeblichen Steuersündern müssen zunächst mal die Adressen und Veranlagungsfinanzämter ermittelt werden. Das kann einige Tage dauern.

Interview: Elke Spanner


Quelle: ftd
© 2010 capital.de

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