05.01.2010
Rechtsanwältin und Steuerberaterin Stefanie Beinert, Partnerin im Stuttgarter Büro von Gleiss Lutz.
Rechtsanwältin und Steuerberaterin Stefanie Beinert, Partnerin im Stuttgarter Büro von Gleiss Lutz.
Foto: Gleiss Lutz
Investor-Artikel

Interview

"Dauerbaustelle Erbsteuerrecht"

Es ist die Reform der Reform: Kurz vor dem Jahreswechsel hat die Bundesregierung die Erbschaftsteuer nochmals geändert. Rechtsanwältin und Steuerberaterin Stefanie Beinert über die Vor- und Nachteile.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wirbelt das Erbschaftsteuerrecht durcheinander, nur ein Jahr nach Inkrafttreten einer Reform auf dem Gebiet. Warum?

Die Politik wollte angesichts der langen Krise noch vor Beginn des neuen Jahres etwas tun. Diese Motivation ist natürlich erst einmal positiv.

Die Maßnahmen sollen Firmenerben entlasten. Viele übernehmen Unternehmen in der Krise. Wie sieht die Hilfe genau aus?

Wer als Firmenerbe keine Erbschaftsteuer auf 85 Prozent des steuerbegünstigten Vermögens zahlen will, für den galt bisher: Führe den Betrieb sieben Jahre fort und zahle in dieser Zeit 650 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre vor Erbfall oder Schenkung. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sorgt dafür, dass begünstigt schon wird, wer in den fünf Jahren nach Firmenübernahme 400 Prozent der vorherigen durchschnittlichen Lohnsumme zahlt. Und wer gar keine Erbschaftsteuer zahlen will, muss nun nicht mehr nach zehn Jahren 1000 Prozent der Lohnsumme gezahlt haben, sondern 700 Prozent nach sieben Jahren.

Klingt nach Erleichterung ...

... ist aber eine zwiespältige Angelegenheit. Firmen, die in der Krise Mitarbeiter entlassen haben, mussten häufig Abfindungen zahlen. Und diese Sonderleistungen gehören zu den Lohnsummen der Vergangenheit, erhöhen diese beträchtlich. Nach der Übernahme ist es dann schwer, in fünf Jahren dieses Lohnsummenniveau zu erreichen. Im Dilemma stecken auch Chefs, die nach Firmenübernahme Entlassungen vornehmen. Denn ihrer verkleinerten Mannschaft können sie oft nicht rasch so viel Lohn zahlen, dass sie den früheren Durchschnitt erreichen.

Warum zählen Abfindungen überhaupt zur Lohnsumme?

Weil sich der Gesetzgeber einfach an der Definition von Lohn und Gehalt aus der EG-Verordnung 1503/2006 orientiert hat. Danach sind Abfindungen, aber auch Prämien an Mitarbeiter für Verbesserungsvorschläge oder Patentgebühren Lohnbestandteile. Die Definition der EG-Verordnung hat aber mit den Erfordernissen des deutschen Erbschaftsteuerrechts wenig zu tun. Wegen dieser und anderer Unzulänglichkeiten wird das Erbschaftsteuerrecht eine Dauerbaustelle bleiben.

Das Interview führte Thoralf Schwanitz


Quelle: ftd
© 2010 capital.de

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