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19.01.2012

Foto: Getty
Investor-Artikel

Insiderhandel

Bewährungsstrafe für Ex-SDK-Sprecher

von Renate Daum

Christoph Öfele, ehemaliger Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, ist wegen Insiderhandels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Schon bald könnte er als Zeuge in weiteren SDK-Prozessen auftreten.

Im ersten Prozess in der Börsenbrief-Affäre rund um eine Clique von Börsenspekulanten ist ein hochrangiges Mitglied der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) verurteilt worden. Die 4. Strafkammer des Landgerichts München I verurteilte den ehemaligen SDK-Sprecher Christoph Öfele am Donnerstag wegen Insiderhandels in 92 Fällen bei der Biotechnologie-Aktie Nascacell zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Hinzu kommen 9000 Euro Geldstrafe. Außerdem muss er 220.000 Euro an den Staat abgeben.

Die vorsitzende Richterin Jutta Zeilinger betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass Öfele gestanden und zur Aufklärung des Falls beigetragen habe. Außerdem habe er keine bleibenden Gewinne erzielt. Andererseits sei er aber raffiniert vorgegangen und habe erreicht, dass Aktien über die VEM Bank veräußert wurden, die eigentlich für einen Verkauf gesperrt waren.

Öfele könnte nun als Zeuge in den weiteren Prozessen geladen werden, vor allem in einem am kommenden Montag beginnenden Verfahren gegen den bekannten Anlegerschützer und ehemaligen SDK-Vizevorsitzenden Markus Straub und gegen Tobias Bosler, einen Organisator von Kapitalmarktkonferenzen, der als Kopf der Clique gilt.

Öfele war Aufsichtsratsvorsitzender beim Biotechnologieunternehmen Nascacell Technologies und wie Straub und Bosler Risikokapitalgeber. Im Mai 2006 wurde die Aktie in den Handel des wenig regulierten Open Market in Frankfurt einbezogen. Offiziell waren Aktien von Altaktionären wie Öfele eine zeitlang für den Verkauf gesperrt. Über spezielle Wertpapierdarlehensverträge wurde diese Frist jedoch umgangen und Aktien Öfeles verkauft.

Auffällig bei Nascacell war, dass zur Zeit des Notierungsstarts einige geradezu euphorische Kaufempfehlungen für die Aktie erschienen, obwohl sich das Unternehmen selbst dazu gar nicht äußern durfte, weil es bis dahin keinen Verkaufsprospekt vorgelegt hatte. Das Anlegermagazin "Focus Money" etwa jubelte: "Das Management weiß, auf welchem Schatz es sitzt ...". Die Börsenbriefe "International Stock Picker" und "Small Cap Scout" aus Zürich trommelten auch für den Wert. Ihr Herausgeber Stefan F. gehörte ebenfalls zu der nun beschuldigten Börsenclique. Er wurde Mitte Januar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Als das Unternehmen im November 2006 einen Wertpapierprospekt veröffentlichte, wurde deutlich, dass in den Kauftipps wichtige Informationen fehlten. Es war nicht das erste Mal, dass die Lektüre eines später veröffentlichten Wertpapierprospekts Privatanlegern die Augen öffnete. Das besondere an dem Fall war aber, dass ausgewiesene Anlegerschützer zu den Altaktionären gehörten. Das brachte ihnen massive Kritik ein.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigte den Fall wegen des Verdachts der Kursmanipulation bei der Staatsanwaltschaft München I an. Börsenbriefherausgeber F. sagte am Rande seines Prozesses, Bosler habe ihn mit falschen Informationen zu Nascacell versorgt, so dass F. selbst Aktien erworben habe und sich nun in diesem Fall als dessen Opfer empfinde. Bosler hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.

Öfele zählte zu den bekanntesten Sprechern der SdK. Mit seinen Warnungen vor Abzockmaschen am Grauen Markt hat er sich Verdienste erworben. Er baute das Anlageschutzarchiv im Internet auf und wurde dafür mit einem renommierten Journalistenpreis ausgezeichnet.


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