...ist nur ein Aspekt der Anlage in ausländischen Immobilien. Daneben gibt es noch vielfältige andere Dinge zu beachten. Der Erwerber der Villa Leopolda hatte sich nur unvollständig über die in Frankreich geltende Rechtslage informiert und viel deshalb aus allen Wolken als er erfuhr, dass die von ihm entrichtete Anzahlung von stattlichen € 39 Millionen nicht etwa an ihn zurück gezahlt wurde, sondern bei der Verkäuferin verblieb. Es zeigt sich wieder einmal, dass man im Ausland nicht nur in steuerrechtlicher Hinsicht, sondern auch beim Zivil- und Verwaltungsrecht mit Bestimmungen rechnen muß,die völlig von den in der Heimat bekannten Regelungen abweichen. Wer nicht bereit ist, all das gründlich zu recherchieren -mindestens genauso gründlich wie das Kaufobjekt selber- der sollte besser von dem Abenteuer Auslandsimmobilie Abstand nehmen.
An der Côte d'Azur sind gewöhnlich hohe Summen im Umlauf. Dieser Coup aber sorgte selbst in dem an Superlative gewöhnten Landstrich für Schlagzeilen: Rund 400 Mio. Euro bot der russische Metall-Tycoon Michail Prochorow 2008 für die Villa Léopolda nahe Nizza. Doch dann zog er sein Gebot zurück. Offizielle Gründe wurden nicht genannt, der Ausstieg gestaltete sich genauso geheimnisvoll wie das Einstiegsgebot. Man vermutet, dass Prochorow ebenso kalt von der Finanzkrise erwischt wurde wie viele andere auch - die einstige Residenz des belgischen Königs Leopold II. blieb ihrer bisherigen Eigentümerin, einer brasilianischen Bankierswitwe, jedenfalls erhalten.
Nicht nur reiche Russen vergucken sich in ihr Feriendomizil, das Phänomen ist auch unter urlaubenden Deutschen wohlbekannt. Nach Schätzungen der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (DSA) besitzen knapp 800.000 Bundesbürger Eigentum im Ausland - als Feriendomizil oder Altersruhesitz. Die wirtschaftlichen Gründe für einen Kauf liegen auf der Hand: Noch immer sind die Zinsen in Deutschland relativ niedrig. An beliebten Urlaubsorten, etwa in Spanien, sind die Preise wieder gesunken. Vielen erscheint die Ferienimmobilie auch wegen der anhaltenden Diskussionen über eine mögliche Geldentwertung attraktiv.
Alles gute Gründe. Dennoch sollten Kaufinteressierte sich hüten, spontan dem Charme ihres Urlaubsdomizils zu erliegen und sich noch an Ort und Stelle ein Häuschen zuzulegen. Denn bei den Steuern und Abgaben jenseits der Grenze lauern Fallstricke, die eine Traumimmobilie schnell zum Albtraum werden lassen - und das gilt nicht nur für Interessenten, sondern auch für all jene, die sich ihren Platz an der Sonne schon vor Jahren zugelegt haben.
So versetzte noch vor Kurzem der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy ausländische Immobilienbesitzer in Aufruhr, als er eine Zweitwohnungssteuer von 20 Prozent auf die Mieteinnahmen einführen wollte. Nach französischen Presseberichten verfolgt er die Pläne derzeit zwar nicht weiter, doch bleibt das Steuerrecht im Nachbarland für Immobilienbesitzer auch so tückisch genug.

Was die Leser sagen
- (Kommentare 1-1 von 1)









