Mit Beschluss vom 13. Januar 2006 eröffnete das Amtsgericht Würzburg das Insolvenzverfahren über die Euro-Gruppe-Muttergesellschaft Ibeka und bestellte den Rechtsanwalt Bruno Fraas zum Insolvenzverwalter. Das heißt, dass zumindest in dieser Gesellschaft, unter anderem Eigentümerin des Euro-Centers und des Hotelturms, noch genügend Masse vorhanden ist, um Verfahrenskosten zu decken. Bei den anderen Gesellschaften wird ein Gutachten zur wirtschaftlichen Lage des vorläufigen Insolvenzverwalters Frank Hanselmann vorbereitet. Es steht nicht fest, ob Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Schreiben abwarten. Auf der Webseite der Gruppe, www.euro-gruppe.de, appelliert Verwalter Fraas eindringlich an Ibeka-Beteiligte, seine Schreiben mit Vordrucken zur Forderungsanmeldung abzuwarten. Nur so könne ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden. Er stellt ausdrücklich klar, dass der zeitliche Eingang der Anmeldungen nicht für die Insolvenzquote entscheidend ist. Wer bis Ende Januar keine Post von Fraas erhielt, muss sich an den Insolvenzverwalter wenden und nach den Formularen zur Forderungsanmeldung fragen.
Auf dem Laufenden halten. Auch für die Anleger bei den anderen Beteiligungsgesellschaften (AVB, Goy, EuroPool, Schober, Lenz, Knothe, Schuster-Schreiber, Bialek, Goy II, Govv, Lenz II, Pierenz, Schober II) gilt, dass sie zunächst nichts unternehmen müssen, um ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu wahren. Auch hier hat der Insolvenzverwalter angekündigt, alle Anleger schriftlich zu informieren. Forderungsanmeldungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehen, würden nicht bearbeitet.
Anwalt aufsuchen. Es gibt eine Reihe anlegerfreundlicher Urteile zur Rückabwicklung atypischer Beteiligungen, zu Prospekt- und Beratungsfehlern sowie zu arglistigen Täuschungen des Vermittlers. Wer Schadenersatzansprüche prüfen lassen will, sollte einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt aufsuchen.
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