28.09.2011
Damit besitzt er Anteile an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Fonds, stellte jetzt der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Beschluss fest (Az.: X B 208/10).
Das hat zur Folge, dass der Verkauf der Immobilien von der Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren bei jedem Anleger anteilig der Spekulationsteuer und der Verkauf von Wertpapieren der Abgeltungsteuer unterliegt. Steigt ein Fondssparer aus, verkauft er zum aktuellen Kurs an die Fondsgesellschaft. Da die Depotbanken in solchen Fällen meist keine Abgeltungsteuer einbehalten, müssen diese Ein- und Austritte jedes Jahr zwingend in die Einkommensteuererklärung der einzelnen Anleger.
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