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28.09.2011

Foto: reuters
Investor-Artikel

Geschlossene Immobilienfonds

Austritt gilt bei Fiskus als Spekulation

von Robert Kracht

Tritt ein Anleger aus einem vermögensverwaltenden geschlossenen Immobilienfonds aus, ist dieser Vorgang abgeltungsteuerpflichtig. Das liegt daran, dass ein Investor mit der Beteiligung an einem solchen Fonds einen Anteil an den Gegenständen des Fondsvermögens erwirbt.

Damit besitzt er Anteile an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Fonds, stellte jetzt der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Beschluss fest (Az.: X B 208/10).

Das hat zur Folge, dass der Verkauf der Immobilien von der Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren bei jedem Anleger anteilig der Spekulationsteuer und der Verkauf von Wertpapieren der Abgeltungsteuer unterliegt. Steigt ein Fondssparer aus, verkauft er zum aktuellen Kurs an die Fondsgesellschaft. Da die Depotbanken in solchen Fällen meist keine Abgeltungsteuer einbehalten, müssen diese Ein- und Austritte jedes Jahr zwingend in die Einkommensteuererklärung der einzelnen Anleger.


© 2011 ftd.de

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