23.02.2007

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Finanzinnovationen

Neue Definitionen

Laut Bundesfinanzhof (BFH) gelten Floater entgegen der bisherigen Praxis nicht mehr als Finanzinnovationen. So versteuern Anleger nur die variablen Zinsen. Kursgewinne bleiben nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei (VIII R 97/02).

Bei einer anderen innovativen Anlage, Zertifikaten mit Rückzahlungsgarantie, kommen Anleger steuerlich nicht so günstig davon. Hier gelten realisierte Gewinne stets als Kapitalerträge (BFH, VIII R 79/03).

Nachteile schrieb der BFH auch bei Argentinien-Anleihen fest. Hier zählen Verluste, die durch die Einstellung der Zahlungen des südamerikanischen Staates entstanden, nicht als negative Erträge - auch wenn die Bonds mehr als ein Jahr im Depot lagen (VIII R 62/04).


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