23.02.2007
Bei einer anderen innovativen Anlage, Zertifikaten mit Rückzahlungsgarantie, kommen Anleger steuerlich nicht so günstig davon. Hier gelten realisierte Gewinne stets als Kapitalerträge (BFH, VIII R 79/03).
Nachteile schrieb der BFH auch bei Argentinien-Anleihen fest. Hier zählen Verluste, die durch die Einstellung der Zahlungen des südamerikanischen Staates entstanden, nicht als negative Erträge - auch wenn die Bonds mehr als ein Jahr im Depot lagen (VIII R 62/04).
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